Gesundheitsreform: Bundestag stimmt über Sparpaket ab – was geplant ist
Gesundheitsreform: Bundestag stimmt über Sparpaket ab

Bundestag stimmt über Gesundheitsreform ab

Der Bundestag stimmt am Freitag über das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ab. Das Gesetz soll die steigenden Gesundheitsausgaben bremsen und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren. Allerdings sind dafür Einschnitte bei Leistungen und höhere Zuzahlungen geplant. Warken bezeichnete die Reform als „Zumutung“, aber notwendig, um einen „Systemkollaps“ zu verhindern.

Milliardensparziele und Hintergrund

Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen stiegen im Jahr 2025 auf rund 336 Milliarden Euro und legten im ersten Quartal 2026 um acht Prozent zu. Warken setzte das Sparziel für 2027 auf 18,8 Milliarden Euro fest. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf deckte nur 16,3 Milliarden Euro ab, sodass eine Lücke von 2,5 Milliarden Euro geschlossen werden musste. Nach Angaben aus Regierungskreisen wird diese Lücke mit dem geänderten Entwurf geschlossen.

Einschnitte für Patienten

Patienten müssen sich auf höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen einstellen. Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke sollen von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen. Eine jährliche Anpassung dieser Zuzahlungen wurde wieder gestrichen. Homöopathische Leistungen werden nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Die Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome, die alle zwei Jahre möglich ist, soll überprüft werden. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent der Kosten, Härtefallregelungen bleiben jedoch bestehen.

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Beitragsbemessungsgrenze und Mitversicherung

Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 um zusätzlich 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro monatlich. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern wird eingeschränkt, aber mit Ausnahmen: Sie bleibt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter sieben Jahren), für Eltern behinderter Kinder, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regelrentenalter und bei Pflegebedürftigkeit. Für andere bislang kostenlos mitversicherte Partner müssen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

Maßnahmen zur Kostendämpfung

Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor Eingriffen wie dem Einsetzen künstlicher Kniegelenke eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. Bei langwierigen Erkrankungen wird eine Teilkrankschreibung möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen – mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenarbeitszeit. Die Vergütungssteigerungen für Ärzte und Kliniken werden begrenzt, und für Apotheken und die Pharmaindustrie gelten verstärkte Rabattregelungen. Ein zunächst geplanter dynamischer Preisabschlag für Arzneimittelhersteller wurde durch einen erhöhten festen Extra-Abschlag ersetzt.

Bundeszuschüsse und weitere Schritte

Der Bund erhöht seine Zuschüsse: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern fließen 2027 eine Milliarde Euro zusätzlich (statt 250 Millionen), und der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro wird 2027 auf 13,15 Milliarden Euro (statt 12,5 Milliarden) gekürzt. Nach der Bundestagsabstimmung soll das Gesetz noch am Freitag den Bundesrat passieren, der es jedoch in den Vermittlungsausschuss schicken könnte. Union und SPD planen zudem, nach der Sommerpause die psychotherapeutische Versorgung zu stärken und im Herbst eine Zuckersteuer auf Getränke wie Cola und Limonade zu konzipieren.

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