Das gesetzliche Hautkrebsscreening für alle ab 35 Jahren steht auf dem Prüfstand. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Rahmen einer Gesundheitsreform, die Leistung zu streichen. Das Kabinett soll am Mittwoch darüber abstimmen.
Seit 2008 können gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre eine kostenlose Hautkrebsuntersuchung wahrnehmen. Nur etwa jeder Vierte nutzt das Angebot. Der Nutzen des Screenings ist wissenschaftlich umstritten, da die Sterblichkeit durch Hautkrebs in den letzten 20 Jahren um rund 60 Prozent gestiegen ist, wie das Statistische Bundesamt 2025 ermittelte.
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) warnt vor den Folgen einer Streichung. BVDD-Präsident Ralph von Kiedrowski betont, dass durch das Screening viele Hautkrebsformen früh erkannt und besser geheilt werden könnten. Die Folgekosten später Diagnosen seien erheblich.
Kritiker wie Jean-Francois Chenot von der Universitätsmedizin Greifswald halten das Screening für nicht erfolgreich. Eine Cochrane-Metastudie und ein Review im New England Journal kommen zu dem Schluss, dass die wissenschaftliche Beweislage für den Nutzen des anlasslosen Screenings dünn ist. Zudem sei der Anstieg der Diagnosen und Behandlungen möglicherweise auf falsch-positive Befunde zurückzuführen.
Gesundheitsexperten fordern, das Screening auf Risikogruppen zu beschränken, ähnlich dem Lungenkrebsscreening für starke Raucher. Die Entscheidung über die Reform fällt voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett.



