Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst gestoppt – Gericht gibt Eilantrag statt
Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst gestoppt

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorerst gestoppt. Der Beschluss im Eilverfahren ist rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.

Proteste gegen Honorarkürzung

Die von einem zuständigen Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum 1. April hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Zugleich wurden Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert.

Gericht bemängelt Berechnungsmethodik

Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit Bedenken an der Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.

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