Krankenkassen-Reform 2026: Höhere Zuzahlungen und weniger Leistungen geplant
Krankenkassen-Reform 2026: Das ändert sich für Versicherte

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) stehen vor einem großen und wachsenden Defizit. Um die Kosten zu senken und Beitragssteigerungen zu bremsen, plant die Bundesregierung eine umfassende Reform. Bundestag und Bundesrat beraten ab dieser Woche über den Gesetzentwurf, Änderungen sind noch möglich. Die Reform sieht vor, dass Versicherte einen Teil der Einsparungen selbst tragen – durch höhere Zuzahlungen oder geringere Leistungen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Beitragsfreie Mitversicherung wird eingeschränkt

Bislang können gesetzlich Versicherte ihren Ehepartner, der nicht erwerbstätig ist oder nur geringes Einkommen hat, beitragsfrei mitversichern. Ab 2028 soll dafür in vielen Fällen ein Beitrag von 2,5 Prozent des Bruttolohns fällig werden. Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro bedeutet das 1.125 Euro zusätzlich pro Jahr, also rund 94 Euro monatlich. Ausnahme: Sind Kinder unter sieben Jahren im Haushalt, bleibt die Mitversicherung beitragsfrei.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener

Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden, soll von 5.812,50 Euro auf 6.112,50 Euro monatlich steigen. Das bedeutet für Gutverdiener eine Mehrbelastung von bis zu 25 Euro pro Monat.

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Weniger Zuschuss zum Zahnersatz

Die Zuschüsse der Kassen zu Zahnbehandlungen sinken um jeweils zehn Prozentpunkte. In der Grundstufe von 60 auf 50 Prozent, bei regelmäßiger Vorsorge über fünf Jahre von 70 auf 60 Prozent, bei zehn Jahren von 75 auf 65 Prozent. Menschen mit geringem Einkommen erhalten weiterhin 100 Prozent. Beispiel: Eine Krone kostet 398 Euro, die Kasse übernimmt künftig nur 199 statt 239 Euro – die Patientin zahlt 40 Euro mehr.

Höhere Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhaus

Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Auch der Krankenhaustagessatz soll von 10 auf 15 Euro angehoben werden. Ähnliche Erhöhungen sind für Physiotherapie, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege geplant. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert diese Anhebung.

Keine Kassenleistung mehr für Cannabis und Homöopathie

Medizinisches Cannabis zur Schmerzbehandlung soll nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. Auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Behandlungen werden gestrichen, da ihre Wirksamkeit aus schulmedizinischer Sicht nicht ausreichend belegt ist.

Teil-Krankschreibung bei längerer Erkrankung

Bisher werden Patienten bei Krankheit komplett krankgeschrieben. Künftig sollen Ärzte bei länger andauernden Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Krebs eine Teilzeit-Krankschreibung ausstellen können. Der Patient arbeitet dann einige Stunden täglich, aber nicht in Vollzeit. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen zustimmen.

Zweitmeinung bei Knie- und Hüftoperationen

Um unnötige Operationen zu vermeiden, sollen Patienten vor bestimmten Eingriffen wie Knie- oder Hüftprothesen verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung einholen. Bis März 2027 legen Kassen und Krankenhäuser fest, welche Operationen betroffen sind.

Wer zahlt die Reform?

Das Gesundheitsministerium betont, dass drei Viertel der geplanten Einsparungen von insgesamt rund 16 Milliarden Euro von Arztpraxen, Krankenhäusern und der Pharmaindustrie getragen werden sollen. Die gesetzlich Versicherten würden nicht überfordert.

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