Krankschreibung ab Tag 1: Neue Attestpflicht ab 2024
Krankschreibung ab Tag 1: Neue Attestpflicht

Neue Regelung: Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag

Ab dem Jahr 2024 tritt in Deutschland eine neue Regelung zur Krankschreibung in Kraft. Arbeitnehmer müssen dann bereits ab dem ersten Tag ihrer Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen. Bislang galt die sogenannte „Attestpflicht“ erst ab dem dritten Krankheitstag, sofern der Arbeitgeber keine abweichende Regelung getroffen hatte. Die Änderung wurde vom Bundestag beschlossen und soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) effizienter gestalten.

Was ändert sich konkret?

Bisher konnten Arbeitnehmer bei einer Erkrankung bis zu zwei Tage ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben. Ab 2024 ist die Vorlage einer AU ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verpflichtend. Dies gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Arbeitgeber sind verpflichtet, die AU elektronisch von den Krankenkassen abzurufen, sofern der Arbeitnehmer die Praxis aufgesucht hat. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Verwaltungsverfahren“.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen. So sind etwa Beschäftigte in Kurzarbeit oder in der Elternzeit von der Pflicht ausgenommen, sofern sie nicht tatsächlich arbeiten. Auch bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung über eine chronische Erkrankung kann der Arbeitgeber eine abweichende Regelung treffen. Die Übergangsfrist für die Umstellung endet am 31. Dezember 2023. Ab dem 1. Januar 2024 gilt die neue Regelung bundesweit.

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Reaktionen aus Politik und Wirtschaft

Die Bundesregierung erhofft sich durch die Neuregelung eine Entlastung der Betriebe und eine Reduzierung von Missbrauch. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte: „Mit der elektronischen AU und der Attestpflicht ab Tag eins schaffen wir mehr Transparenz und entlasten gleichzeitig die Arztpraxen.“ Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte jedoch vor einer zusätzlichen Belastung der Praxen: „Wir rechnen mit einem Anstieg der Arztbesuche um bis zu 20 Prozent, was zu längeren Wartezeiten führen könnte“, so DKG-Präsident Dr. Andreas Gassen.

Das müssen Arbeitnehmer beachten

Arbeitnehmer sollten ab 2024 bei einer Erkrankung am ersten Tag zum Arzt gehen, um eine AU zu erhalten. Die Bescheinigung muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden. Bei Nichtvorlage droht eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. Die Kosten für die AU übernimmt weiterhin die Krankenkasse. Arbeitgeber sind verpflichtet, die AU elektronisch anzufordern; der Arbeitnehmer muss lediglich die Praxis aufsuchen und seine Versichertenkarte vorlegen.

Fazit: Mehr Bürokratie oder mehr Schutz?

Die Attestpflicht ab dem ersten Tag ist umstritten. Befürworter sehen darin einen wirksamen Schutz vor „blau machen“, Kritiker beklagen eine Zunahme der Bürokratie. Fakt ist: Ab 2024 müssen Arbeitnehmer bei jeder Krankheit einen Arzt aufsuchen. Die Regelung gilt unbefristet und wird voraussichtlich zu einer Entlastung der Arbeitgeber führen, die nun nicht mehr über die Notwendigkeit einer AU entscheiden müssen.

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