Der Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar (36) erschüttert Deutschland. Der Schwarzfahrer Ioanni V. hatte den Vater zweier Söhne im Februar 2025 so brutal zusammengeschlagen, dass Çalar seinen Verletzungen erlag. Nun berichten Bedienstete der JVA Zweibrücken im Prozess von drastischen Vorfällen: Der Angeklagte verwüstete seine Zelle, hungerte sich radikal herunter und sitzt inzwischen im Rollstuhl.
Verwüstete Zelle und Hungerstreik
Laut Aussagen der JVA-Mitarbeiter zeigte Ioanni V. nach der Tat ein extremes Verhalten. Er demolierte seine Zelle mehrfach und verweigerte über Wochen die Nahrungsaufnahme. „Er hat sich buchstäblich zu Tode gehungert“, sagte ein Bediensteter vor Gericht. Durch den radikalen Gewichtsverlust und die körperliche Schwäche sei der Angeklagte inzwischen auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin möglicherweise einen Versuch, sich einer Bestrafung zu entziehen.
Die Frage nach der Schuldfähigkeit
Das Verhalten des Angeklagten wirft die Frage auf, ob er als eiskalter Täter oder als zutiefst verzweifelter Mann zu bewerten ist. Der psychiatrische Gutachter soll klären, ob Ioanni V. zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. „Sein extremes Verhalten in der U-Haft könnte auf eine schwere psychische Störung hindeuten“, erklärte der Gutachter. Die Familie des Opfers leidet unter dem Prozess. „Jeder Tag vor Gericht ist eine Qual für uns“, sagte die Witwe von Serkan Çalar.
Prozess in Zweibrücken
Die Verhandlung findet am Landgericht Zweibrücken statt. Der Angeklagte ist wegen Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Zugbegleiter nach einer Fahrkartenkontrolle ohne Vorwarnung attackiert zu haben. Çalar erlitt schwere Kopfverletzungen und starb wenig später im Krankenhaus. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Debatte über die Sicherheit von Bahnmitarbeitern ausgelöst.
Auswirkungen auf das Urteil
Die JVA-Bediensteten schilderten auch, dass Ioanni V. zeitweise aggressiv und unberechenbar war. „Er hat mehrfach versucht, sich selbst zu verletzen“, so ein Wärter. Das Gericht muss nun entscheiden, ob das Verhalten des Angeklagten als Strafmilderung oder als Indiz für eine besonders gefährliche Persönlichkeit zu werten ist. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.



