36-fache Vergewaltigung: Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt
36-fache Vergewaltigung: Ermittlungen eingestellt

Eine Frau soll 36-mal vergewaltigt worden sein, doch die Ermittlungen wurden eingestellt – wegen Verjährung. Der Fall, der Teil eines großen Vergewaltigungsprozesses in Berlin ist, hat eine Debatte über das Sexualstrafrecht ausgelöst. Nach geltendem Recht kann eine Vergewaltigungstat unter bestimmten Umständen nach fünf Jahren verjähren. Dagegen regt sich nun Widerstand, offenbar mit Erfolg.

Die absurde Gesetzeslücke

Der Fall sorgt für Empörung: Eine Frau berichtete von 36 Vergewaltigungen, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren stattgefunden haben sollen. Doch weil die Taten teilweise länger als fünf Jahre zurücklagen, konnten die Ermittler nicht mehr tätig werden. „Es ist eine absurde Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss“, sagte eine Sprecherin des Berliner Opferschutzverbands. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Einstellung der Ermittlungen.

Prozess in Berlin

Der Fall ist eingebettet in einen größeren Vergewaltigungsprozess in Berlin, bei dem mehrere Angeklagte vor Gericht stehen. Die 36-fach betroffene Frau ist eines der mutmaßlichen Opfer. Ihre Aussagen waren zunächst glaubhaft, doch die Verjährung verhinderte eine strafrechtliche Verfolgung. Laut Strafgesetzbuch beträgt die Verjährungsfrist für Vergewaltigung fünf Jahre, sofern keine erschwerenden Umstände vorliegen.

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Reform des Sexualstrafrechts gefordert

Politiker und Opferschutzorganisationen fordern nun eine Reform des Sexualstrafrechts. „Die Verjährungsfristen müssen an die Schwere der Tat angepasst werden“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Auch die SPD signalisierte Unterstützung. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte an, die Gesetzeslücke zu prüfen. „Wir werden uns den Fall genau ansehen und notwendige Konsequenzen ziehen“, so Buschmann.

Zahl der Vergewaltigungen steigt

Laut Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2025 in Deutschland über 12.000 Vergewaltigungen angezeigt – ein Anstieg um 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Dunkelziffer wird jedoch als deutlich höher eingeschätzt. Experten betonen, dass viele Opfer aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung keine Anzeige erstatten. „Die Verjährungsfristen dürfen nicht dazu führen, dass Täter straffrei ausgehen“, kritisierte eine Kriminologin der Universität Berlin.

Opferschutz im Fokus

Der Fall hat auch die Diskussion über besseren Opferschutz neu entfacht. Opferverbände fordern nicht nur längere Verjährungsfristen, sondern auch mehr psychologische Unterstützung und eine sensiblere Behandlung vor Gericht. „Wir brauchen ein Rechtssystem, das die Opfer in den Mittelpunkt stellt“, sagte die Vorsitzende des Weißen Rings. Die Politik steht nun unter Druck, die Gesetzeslücke zu schließen.

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