Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover steht seit heute vor dem Landgericht Hannover, angeklagt wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-jährigen Mediziner vor, zwischen Mai 2019 und März 2025 drei schwer kranke Patienten getötet zu haben. Die Verteidigung hingegen betont, ihr Mandant habe palliative Sedierungen vorgenommen, die alternativlos gewesen seien, um Leiden zu lindern.
Anklage: Drei Todesfälle im Detail
Laut Anklage soll der Arzt am 17. Mai 2019 als Notarzt zu einer 82-jährigen Patientin mit Demenz, Schlaganfallfolgen und Lungenentzündung gerufen worden sein. Die Frau sei unruhig und psychotisch gewesen. Statt sie in eine Klinik einzuweisen, habe der Arzt beschlossen, sie zu töten. Er soll ihr hohe Dosen Morphin, Beruhigungsmittel und fünf Ampullen Fentanyl verabreicht haben. Als die Patientin nur einschlief, habe er drei weitere Ampullen Fentanyl gegeben, um ihren Tod in seiner Gegenwart herbeizuführen. Die Frau starb in der folgenden Nacht.
Der zweite Fall betrifft einen 20-jährigen Leukämiepatienten, der am 18. Juni 2020 auf der Intensivstation lag. Er sei beatmet worden, aber nicht akut lebensgefährdet gewesen. Der Arzt soll die Therapie beenden und dem Patienten Fentanyl sowie das Narkosemittel Propofol verabreicht haben. In Anwesenheit der Eltern habe er die Beatmung abgeschaltet.
Der dritte Vorfall ereignete sich am 14. März 2025. Ein 71-jähriger Patient mit Dermatomyositis und Lungenentzündung lag im künstlichen Koma. Seine Nichte wünschte lebenserhaltende Maßnahmen. Als die Sauerstoffsättigung des in Bauchlage beatmeten Patienten stark sank, soll der Arzt erklärt haben, der Patient sterbe, und ihm eine tödliche Dosis Propofol gegeben haben.
Verteidigung: Palliative Sedierung statt Mord
Rechtsanwalt Jürgen Hoppe wies die Vorwürfe zu Prozessbeginn zurück: „Diese Vorwürfe treffen nicht zu.“ Alle drei Patienten seien „am Ende ihres Lebens angekommen“ gewesen. Der Arzt habe palliative Sedierungen vorgenommen, die „alternativlos“ gewesen seien. Er habe unter Beachtung medizinischer Standards und des geltenden Rechts gehandelt. Die 82-Jährige habe Schmerzen gehabt und im Sterben gelegen, der 20-Jährige habe nach einer Stammzellenspende schwerste immunologische Reaktionen gezeigt – eine realistische Überlebensprognose habe nicht vorgelegen. Der 71-Jährige sei in Erstickungsgefahr gewesen, dies habe er nicht mitbekommen sollen.
Der angeklagte Deutsche, ein grauhaariger Mann in weißem Shirt, lächelte während der Verhandlung immer wieder ins Publikum. Er sitzt in Untersuchungshaft. Seine drei Verteidiger kündigten an, er werde sich beim nächsten Verhandlungstermin am 23. Juli einlassen und Fragen beantworten.
Patientenschützer: Einwilligung ist entscheidend
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte: „Ob der Internist tatsächlich Morde begangen hat, muss das Gericht klären. In Verhandlungen wird oft vorgetragen, dass Angeklagte nicht töten, sondern Qualen lindern wollten.“ Entscheidend bei der palliativen Therapie, die auch bis zur Sedierung reichen könne, sei aber die Einwilligung der Patienten. „Liegt die nicht vor, dann steht ein Tötungsdelikt im Raum“, erklärte er. Brysch wies darauf hin, dass Pflege und Medizin es Tätern zu leicht machten, denn „bei Betreuung und Therapie alter und schwerstkranker Menschen gehört der Tod zum Alltag“. Täter gerieten daher lange nicht unter Verdacht der Kolleginnen und Kollegen.
Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.



