Arzt in Hannover weist Mordvorwürfe zurück: Palliative Sedierung
Arzt weist Mordvorwürfe zurück: Palliative Sedierung

Ein 49-jähriger Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) muss sich vor dem Landgericht Hannover wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, drei schwerkranke Patienten getötet zu haben. Seine Verteidiger wiesen die Vorwürfe zu Prozessbeginn am 17. Juli 2026 entschieden zurück und sprachen von medizinisch indizierten palliativen Sedierungen.

Verteidigung: Keine Straftat, sondern leidensmindernde Maßnahmen

Rechtsanwalt Jürgen Hoppe erklärte, sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht. „Diese Vorwürfe treffen nicht zu“, sagte er. Alle drei Patienten seien „am Ende ihres Lebens angekommen“ gewesen. Der Arzt habe „palliative Sedierungen“ vorgenommen, die „alternativlos“ gewesen seien. Er habe unter Beachtung medizinischer Standards und des geltenden Rechts gehandelt. Der angeklagte Deutsche, ein grauhaariger Mann in weißem Shirt, lächelte wiederholt ins Publikum.

Die Anklage im Detail: Drei Todesfälle zwischen 2019 und 2025

Laut Anklage soll der Arzt als Notarzt versucht haben, eine 82-jährige Patientin zu töten, und im Krankenhaus zwei weitere Patienten getötet haben. Die Taten sollen sich im Mai 2019, Juni 2020 und März 2025 ereignet haben. Der Arzt sitzt in Untersuchungshaft. Seine drei Verteidiger kündigten an, er werde sich beim nächsten Verhandlungstermin am 23. Juli einlassen und Fragen beantworten.

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Fall 1: 82-jährige Patientin mit Demenz

Am 17. Mai 2019 wurde der Arzt als Notarzt zu einer 82-Jährigen gerufen, die an einer Gehirnerkrankung mit Demenz sowie den Folgen eines Schlaganfalls und einer Lungenentzündung litt. Die Frau war unruhig und psychotisch. Laut Staatsanwaltschaft beschloss der Arzt, sie nicht in eine Klinik einzuweisen, sondern zu töten. Er verabreichte ihr Morphin in hoher Dosierung und Beruhigungsmittel, später fünf Ampullen des Schmerzmittels Fentanyl. Dann meldete er, die Patientin sei gestorben. Sie war jedoch nur eingeschlafen. Der Arzt soll ihr drei weitere Ampullen Fentanyl gegeben haben, damit sie in seiner Gegenwart stirbt. Die Frau starb schließlich in der folgenden Nacht.

Fall 2: 20-jähriger Leukämiepatient

Am 18. Juni 2020 starb ein 20-jähriger Leukämiepatient auf der Intensivstation. Er war beatmet, aber laut Anklage bestand keine akute Lebensgefahr. Der Arzt soll geäußert haben, es sei „jetzt Schluss“, und Fentanyl sowie das Narkosemittel Propofol angeordnet haben. Im Laufe des Tages entschloss er sich, den Patienten zu töten. In Anwesenheit der Eltern gab er weitere Medikamente und schaltete die Beatmung ab.

Fall 3: 71-jähriger Patient mit Dermatomyositis

Am 14. März 2025 starb ein 71-jähriger Patient, der im künstlichen Koma lag und an Dermatomyositis sowie einer Lungenentzündung litt. Seine Nichte wünschte lebenserhaltende Maßnahmen. Als der Patient in Bauchlage beatmet wurde, sank die Sauerstoffsättigung stark. Der Arzt äußerte, der Patient sterbe, und stellte die Therapie ein. Er verabreichte eine tödliche Dosis Propofol.

Verteidigung bestreitet Tötungsabsicht

Rechtsanwalt Hoppe betonte, es habe keine Alternative gegeben. Die 82-Jährige habe Schmerzen gehabt und im Sterben gelegen. Der 20-Jährige habe „schwerste immunologische Reaktionen“ nach einer Stammzellenspende gezeigt; eine realistische Überlebensprognose habe nicht vorgelegen. Der 71-Jährige sei in Erstickungsgefahr gewesen, was er nicht habe mitbekommen sollen.

Patientenschutzstiftung: Einwilligung entscheidend

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte: „Ob der Internist tatsächlich Morde begangen hat, muss das Gericht klären. In Verhandlungen wird oft vorgetragen, dass Angeklagte nicht töten, sondern Qualen lindern wollten.“ Entscheidend bei der palliativen Therapie, die auch bis zur Sedierung reichen könne, sei die Einwilligung der Patienten. „Liegt die nicht vor, dann steht ein Tötungsdelikt im Raum“, erklärte er. Pflege und Medizin machten es Tätern zu leicht, denn „bei Betreuung und Therapie alter und schwerstkranker Menschen gehört der Tod zum Alltag“. Täter gerieten daher lange nicht unter Verdacht der Kolleginnen und Kollegen, so Brysch.

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