Das Landgericht Regensburg hat die weitere Unterbringung eines 21-jährigen Syrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann hatte vor gut einem Jahr in einem ICE in Niederbayern mehrere Reisende mit einer Axt attackiert. Die Vorsitzende Richterin erklärte, der Angeklagte sei aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tatablauf und Verletzte
Dem 21-Jährigen wurden unter anderem versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Richterin betonte, es sei reiner Zufall gewesen, dass bei dem Angriff niemand starb. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen: Ein 29-jähriger Fahrgast, der den Notruf wählte, wurde mit einer Schädelfraktur bewusstlos geschlagen. Eine 52-jährige Frau, die mit ihrer Familie unterwegs war, erlitt ebenfalls eine Schädelfraktur.
Der Angriff ereignete sich am 3. Juli 2025. Der Syrer sprach zunächst einen 25-jährigen Landsmann an, der mit seiner Mutter und Geschwistern nach Passau reiste. Mit feindseligem Blick fixierte er den Mann und lief mit Hammer und Axt durch das Abteil. Als die Mutter den 29-Jährigen bat, die Polizei zu rufen, schlug der Angreifer ihm mit der Axt auf den Kopf. Anschließend griff er die syrische Familie an und traf die Mutter zweimal am Kopf. Der 25-jährige Sohn konnte dem Angreifer die Axt entreißen und schlug ihn in Notwehr nieder.
Erschütternder Notruf
Im Prozess wurde der Notruf des 29-Jährigen abgespielt, der die Tat dokumentierte. Der Anrufer berichtete einem Polizisten von einem Mann mit Axt. Plötzlich sagte er: „Jetzt ist er neben mir.“ Es folgte ein dumpfes Geräusch, als die Axt auf seinen Schädel traf. Im Hintergrund war Geschrei zu hören. Der Polizist rief mehrmals ins Telefon, aber der Zeuge antwortete nicht mehr. Das Abspielen des Notrufs bewegte den Angeklagten sichtlich. Er entschuldigte sich bei dem 29-Jährigen: „Ich entschuldige mich für das, was passiert ist.“ Ansonsten äußerte er sich auf Anraten seines Verteidigers nicht.
Keine politische Motivation
Die Vorsitzende Richterin führte aus, dass der Mann als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich kam und während seiner dreijährigen Flucht über die Türkei und Griechenland eine Schizophrenie entwickelte. Er hört Stimmen, die ihn zu bestimmten Handlungen auffordern, und hat Angst, von der Mafia verfolgt zu werden. Zum Tatzeitpunkt habe er sich selbst bedroht gefühlt und in einer Notwehrsituation gewähnt. Der Kauf der Tatwerkzeuge kurz vor der Zugfahrt sei auf dieses Bedrohungsgefühl zurückzuführen. Daher handele es sich nicht um eine politisch motivierte Tat; auch die Auswertung seines Handys ergab keine Hinweise darauf.
Weitere Unterbringung
Da bei dem Mann weiterhin eine erhebliche Wiederholungsgefahr bestehe, bleibe er zur Behandlung in der Psychiatrie, bilanzierte die Vorsitzende Richterin. Diese Entscheidung entsprach den Forderungen von Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklagevertretern in ihren Plädoyers.



