Axtangriff in ICE bei Straßkirchen: Urteil gegen psychisch kranken Syrer erwartet
Axtangriff in ICE: Urteil gegen 21-Jährigen erwartet

Am heutigen Montag, dem 20. Juli 2026, wird vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gegen einen 21-jährigen Syrer erwartet, der im Juli 2025 in einem ICE mehrere Fahrgäste mit einer Axt angegriffen haben soll. Die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die Nebenklagevertreter sind sich in ihren Plädoyers einig: Der Beschuldigte soll aufgrund seiner Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Ihm werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Hintergrund der Tat

Der Angriff ereignete sich am 3. Juli 2025 in einem ICE, der auf der Strecke zwischen München und Regensburg unterwegs war. Nach Überzeugung der Ermittler attackierte der Mann Fahrgäste mit einer Axt, woraufhin der Zug bei Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen notbremsen musste. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen, darunter Schnittwunden und Knochenbrüche. Die Opfer leiden bis heute unter den psychischen Folgen der Tat, wie Angstzuständen und Albträumen.

Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass es „schlichtweg Zufall“ gewesen sei, dass bei dem Angriff niemand getötet wurde. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Mandant bereue die Tat zutiefst und sei selbst von den schwerwiegenden Auswirkungen auf die Geschädigten erschrocken. Er verwies darauf, dass der 21-Jährige schwer psychisch krank sei und die Tat im Wahn begangen habe. Die psychiatrische Gutachterin hatte dem Syrer eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert und ihn als schuldunfähig eingestuft.

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Rechtliche Einordnung und Erwartungen

Das Landgericht Regensburg muss nun über die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus entscheiden. Eine solche Maßnahme ist in Deutschland für schuldunfähige Täter vorgesehen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, die Unterbringung anzuordnen, da von dem Mann weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe. Auch die Verteidigung stimmte dem Antrag zu, um eine angemessene Behandlung und Sicherung zu gewährleisten.

Der Nebenklagevertreter der beiden verletzten Opfer schloss sich ebenfalls dem Antrag an. Die Opfer erhoffen sich durch das Urteil eine gewisse Gerechtigkeit und vor allem Sicherheit, dass der Täter nicht erneut frei herumlaufen kann. Der Prozess hat gezeigt, wie wichtig die frühzeitige Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen ist, um derartige Gewalttaten zu verhindern.

Auswirkungen auf die Betroffenen

Die beiden Schwerverletzten haben den Angriff körperlich überstanden, leiden aber weiterhin unter den psychischen Folgen. In ihren Aussagen vor Gericht berichteten sie von anhaltenden Ängsten, Schlafstörungen und Albträumen, die sie seit dem Vorfall begleiten. Ein Opfer erklärte, dass es sich nicht mehr traue, allein mit dem Zug zu fahren. Die psychologische Betreuung der Opfer läuft noch und wird voraussichtlich noch lange andauern.

Der Fall hat in der Region und bundesweit für Aufsehen gesorgt, da Attacken mit Äxten in Zügen selten sind. Die Sicherheitsmaßnahmen in Zügen wurden nach dem Vorfall nicht grundlegend geändert, da es sich um eine Einzeltat eines psychisch kranken Menschen handelte. Die Deutsche Bahn betonte jedoch, dass sie ihre Sicherheitskonzepte regelmäßig überprüfe.

Urteilsverkündung am Vormittag

Die Urteilsverkündung ist für 10:30 Uhr im Landgericht Regensburg angesetzt. Es wird erwartet, dass das Gericht dem Antrag der Prozessbeteiligten folgt und die Unterbringung in der Psychiatrie anordnet. Der Angeklagte befindet sich bereits seit der Tat in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Mit dem Urteil wird sein weiterer Verbleib dort für unbestimmte Zeit festgeschrieben, bis eine Besserung seines Zustands eintritt und keine Gefahr mehr von ihm ausgeht.

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