Bedrohung per Video mit Spielzeugwaffe eskaliert in Neunkirchen
Bedrohung per Video mit Spielzeugwaffe eskaliert

Ein 19-jähriger Mann steht im Verdacht, einen 25-Jährigen mit einer Spielzeugwaffe bedroht und anschließend körperlich angegriffen zu haben. Die Polizei Neunkirchen ermittelt nun wegen Körperverletzung und Bedrohung gegen den Jugendlichen. Im Gegenzug wird auch gegen das mutmaßliche Opfer ermittelt, da es den 19-Jährigen bei der Auseinandersetzung leicht verletzt haben soll.

Video mit Todesdrohung über Messenger

Laut Polizei hatte der 19-Jährige dem 25-Jährigen am Samstagabend ein Video über einen Messenger-Dienst geschickt, in dem er ihn mit einer Schusswaffe bedrohte. „In dem Video hielt der Beschuldigte einen Gegenstand in der Hand, der wie eine echte Pistole aussah“, erklärte ein Polizeisprecher. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat die Ermittlungen übernommen. Der 25-Jährige erkannte die Gefahr und informierte die Polizei über die Bedrohung.

Treffen endet in Schlägerei

Anschließend verabredeten sich die beiden Männer in Neunkirchen, um die Situation zu klären. Bei dem Treffen eskalierte die Lage jedoch. Nach Angaben der Polizei schlug der 19-Jährige dem 25-Jährigen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Dieser wehrte sich und versetzte dem Jugendlichen ebenfalls Schläge. Beide erlitten leichte Verletzungen, mussten aber nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden.

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Spielzeugwaffe als Tatmittel

Bei der Durchsuchung des 19-Jährigen fanden die Beamten die vermeintliche Schusswaffe. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine täuschend echt aussehende Spielzeugwaffe handelte. „Solche Nachbildungen können zu gefährlichen Missverständnissen führen, insbesondere wenn sie in bedrohlichen Videos gezeigt werden“, warnte der Polizeisprecher. Die Waffe wurde beschlagnahmt.

Rechtliche Konsequenzen

Gegen den 19-Jährigen wird nun unter anderem wegen Bedrohung nach §241 StGB ermittelt. Die Verwendung einer Spielzeugwaffe könne als Drohung mit einem Verbrechen gewertet werden, so die Polizei. Auch der 25-Jährige muss sich wegen Körperverletzung verantworten. Ob es sich bei der Auseinandersetzung um Notwehr handelte, wird die Staatsanwaltschaft prüfen. Die Ermittlungen dauern an.

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