Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil gegen den ehemaligen US-Soldaten Tommy M. (72) aufgehoben und den Fall an das Landgericht Würzburg zurückverwiesen. Grund ist die Befangenheit der Vorsitzenden Richterin Claudia Guba, die zuvor als Staatsanwältin an der Auslieferung des Angeklagten aus den USA beteiligt war. Das Urteil vom 29. Juli 2025, das lebenslange Haft vorsah, ist damit hinfällig.
Hintergrund des Falls
Tommy M. war vorgeworfen worden, am 20. April 1978 die 18-jährige Studentin Cornelia Hümpfer bei Unterspiesheim mit 14 Messerstichen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Affäre aus und vermutete, dass Hümpfer schwanger war. Die Verteidiger Wolfgang Staudinger und Johannes Makepeace hatten die DNA-Spuren und Zeugenaussagen von Anfang an als nicht belastbar kritisiert.
BGH-Entscheidung und Reaktionen
Der BGH stellte fest, dass Richterin Guba aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit in der Generalstaatsanwaltschaft kraft Gesetzes ausgeschlossen war. Rechtsanwalt Makepeace zeigte sich erleichtert und sprach von einem Skandal: „Dass die Vorsitzende sich berufen gefühlt hat, das Verfahren zu führen, obwohl sie vorher als Staatsanwältin tätig war, ist der eigentliche Skandal. Der BGH hat genau das korrigiert.“
Neue Verhandlung in Würzburg
Nun muss eine Schwurgerichtskammer am Landgericht Würzburg den Fall neu aufrollen. Bereits zuvor hatte der BGH ein Urteil im Cold Case „Sabine B.“ aus Wiesenfeld aufgehoben, weil Lücken in der Beweisführung bestanden. Der Fall wird seit Mai neu verhandelt. Tommy M. bleibt bis zur erneuten Verhandlung auf freiem Fuß.



