Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Darmstädter Prozess gegen eine Frau aus Bangladesch wegen Mordes an ihrem Ehemann aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Die 2025 verhängte zwölfjährige Haftstrafe sei aufgrund von Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung nicht haltbar, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte (Az.: 2 STR 526/25).
Beweiswürdigung in Gänze fehlerhaft
„Die Rechtsfehler in der Beweiswürdigung betreffen die Feststellungen in Gänze“, erklärte der Senat. „Der Senat hebt daher das Urteil mit den Feststellungen auf und verweist die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.“ Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt und das Urteil damit angefochten.
Giftcocktail und Ehekonflikt
Die Frau hatte zum Prozessauftakt gestanden, ihrem Mann einen Giftcocktail verabreicht zu haben. Nach Angaben der Verteidigung wollte der Ehemann sie wegen einer 30 Jahre jüngeren Frau verlassen. Zudem habe das Eheleben in einer Atmosphäre von Gewalt und Beleidigungen stattgefunden. „Für sie habe es immer Demütigung und nie Anerkennung gegeben“, so die Verteidigung.
Strafmaß und Heimtücke
Vor dem Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung neun Jahre Haft für angemessen hielt. In Prozessen kann beim Mordmerkmal der Heimtücke bei außergewöhnlichen Umständen von einer lebenslangen Haftstrafe abgesehen werden. Der BGH beanstandete nun die Beweiswürdigung des Landgerichts, ohne jedoch konkrete Einzelfehler zu nennen.
Neue Verhandlung in Darmstadt
Der Fall wird nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts Darmstadt neu verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Frau sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.



