Im Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block hat die Verteidigung die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei zu ihrem ersten Besuch bei der angeklagten Mutter nach der Entführung ihrer Kinder befragt. Am 58. Verhandlungstag schilderte die 44-jährige Kriminalbeamtin Details eines späteren Gesprächs mit der 13-jährigen Tochter, das die Verteidigung jedoch anzweifelt.
Erster Besuch im Januar 2024 ohne Auffälligkeiten
Am 3. Januar 2024 fuhr die Polizei gemeinsam mit dem Jugendamt zum Wohnhaus von Christina Block, um nach dem zehnjährigen Jungen und dem 13-jährigen Mädchen zu sehen. Auf Nachfrage der Verteidigung sagte die Zeugin, sie habe an jenem Tag keine Hinweise gehabt, dass die Kinder nicht an diesem Ort sein wollten. Dies widerspricht späteren Aussagen der Tochter.
Die Hauptermittlungsführerin fügte hinzu, dass die Tochter in einem späteren Gespräch in Dänemark am Rande einer Vernehmung geäußert habe: „Ich dachte, Du glaubst mir sowieso nicht.“ Das Mädchen habe angegeben, schon vorher andere um Hilfe gebeten zu haben, sie sei entführt worden, sie wolle „hier raus“. Aber niemand habe etwas getan.
Verteidigung stellt Darstellung infrage
Die Verteidigung erinnerte daran, dass eine Mitarbeiterin des Jugendamtes als Zeugin bestritten habe, wie von dem Mädchen berichtet im Wohnhaus der Mutter um Hilfe gebeten worden zu sein. Auch ein Kinderpsychologe hatte das als Zeuge verneint. Die Kinder selbst möchten im Prozess nach Angaben ihrer Anwältin nicht aussagen.
Auf die Frage der Verteidiger, warum sich zu diesem Gespräch mit der Tochter nichts in den Akten der Ermittler finde, räumte die Zeugin ein: „Ja, hätte ich verschriftlichen müssen.“
Vorwürfe gegen Christina Block und Mitangeklagte
Christina Block wird vorgeworfen, nach einem langen Sorgerechtsstreit einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark erteilt zu haben. Die Kinder waren in der Silvesternacht 2023/24 in ein Auto gezerrt, erst auf einen Hof nach Süddeutschland und dann nach Hamburg gebracht worden.
In dem Prozess gibt es sechs Mitangeklagte, darunter Blocks Lebensgefährte, der Ex-Sportmoderator Gerhard Delling. Alle Angeklagten bestreiten, etwas Unrechtes getan zu haben. Nur ein Israeli hat seine Beteiligung an der Entführung gestanden. Der 36-Jährige ist der einzige Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt.
„Meinem Mandanten ging es nur um die Kinder“, sagte sein Verteidiger Sascha Böttner. Es sei vom Chef der mutmaßlichen Entführer, David Barkay, „massiver emotionaler Druck“ ausgeübt worden. Er habe dem Angeklagten das Gefühl vermittelt, dass ohne ihn die Kinder nicht gerettet werden könnten.
Notizbuch als Überraschung im Verfahren
Die Kriminalbeamtin schilderte eine Besichtigung des Hofes in Süddeutschland, die laut Anklage im Februar 2025 stattfand. Ein Vertreter der Familie habe den Staatsanwalt allein sprechen wollen und eine Plastiktüte mit einem Notizbuch überreicht, das Barkay gehören soll. „Von dem Notizbuch waren wir auf jeden Fall überrascht“, berichtete die 44-Jährige. Ein Verteidiger merkte an: „Eine Frage wäre ja auch gewesen: Warum gebt Ihr uns das erst jetzt?“
Die Ermittlungen gegen die Familie auf dem Hof in der Region Pforzheim waren 2025 eingestellt worden. Alle Vorwürfe hätten damals sinnvoll erklärt werden können, sagte die Zeugin. Vor zwei Wochen hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die Ermittlungen gegen drei der Familienmitglieder wieder aufgenommen worden seien. Im Zuge der laufenden Hauptverhandlung habe es weitere Erkenntnisse gegeben. Für alle Beschuldigten im Fall Block gilt die Unschuldsvermutung.
Streit um Aussagegenehmigung
Die Verteidiger wollten der Zeugin zahlreiche Fragen zu parallelen Verfahren rund um die Kindesentführung stellen, unter anderem zu einem Verfahren gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neue Frau Astrid Have. Hintergrund war, dass die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch in Dänemark nicht zurück nach Hamburg gebracht worden waren.
Doch immer wieder sagte die Kriminalbeamtin, laut ihrer Aussagegenehmigung dürfe sie dazu nichts sagen. Das stieß bei den Verteidigern auf Verärgerung. Ihren Antrag, dass die Kammer auf eine Erweiterung der Aussagegenehmigung hinwirken solle, lehnten die Richter ab.
Die Befragung der Hauptermittlungsführerin wird am Donnerstag, den 25. Juni, fortgesetzt.



