Die Staatsanwaltschaft Berlin hat eine 32-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, nachdem ein herabfallender Blumentopf einen 61-jährigen Mann erschlagen hatte. Der Vorfall ereignete sich am Ostermontag, dem 6. April, am Vinetaplatz im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen. Der Mann, der ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus wohnte, wurde von dem rund 4,8 Kilogramm schweren Ton-Blumentopf am Kopf getroffen und starb trotz Reanimationsversuchen noch am Unfallort.
Staatsanwaltschaft sieht Verantwortung bei Hausbewohnerin
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte die beschuldigte Frau den Blumentopf auf der ungesicherten Balkonbrüstung im zweiten Stock abgestellt. Der Topf soll nicht gesichert gewesen sein und außerhalb einer Metallstrebe des Balkongeländers gestanden haben. Durch eine Windböe wurde der Topf vom Balkon geweht und traf den Passanten auf dem Gehweg. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Tod des 61-Jährigen aus ihrer Sicht hätte vermieden werden können, wenn die Frau den Topf ordnungsgemäß gesichert hätte.
Wetterwarnung am Tag vor dem Unglück
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Deutsche Wetterdienst am Tag vor dem Unglück für das Berliner Stadtgebiet eine Warnung vor Windböen herausgegeben. Die beschuldigte Frau schweigt zu den Vorwürfen, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, muss nun das Amtsgericht Tiergarten entscheiden. Der Fall wirft Fragen zur Verkehrssicherungspflicht von Balkonbesitzern auf und zeigt die potenziell tödlichen Gefahren durch ungesicherte Gegenstände auf Balkonen.



