Brandenburg plant mehr Rechtssicherheit für Ärzte bei Kindesmissbrauchsverdacht
Die rot-schwarze Koalition in Brandenburg will die Rechte von Ärzten stärken, die bei Verdacht auf Kindesmissbrauch Informationen untereinander austauschen möchten. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag im Potsdamer Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Ziel ist es, das Heilberufegesetz zu ändern, um einen sogenannten interkollegialen Ärzteaustausch zu ermöglichen.
Hintergrund: Doktor-Hopping als Täterstrategie
Bei Missbrauch im familiären Umfeld gehört das sogenannte Doktor-Hopping zu den typischen Strategien der Täter. Dabei suchen sie mit dem Kind verschiedene Ärzte auf, um den Verdacht zu verschleiern. Ein besserer Informationsaustausch zwischen Medizinern könnte solche Fälle früher aufdecken und Kinder besser schützen.
Vorreiter Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen und mehrere andere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt. Brandenburg möchte nun nachziehen, um die Rechtssicherheit für Ärzte zu erhöhen, die sich bei einem begründeten Verdacht auf Kindesmissbrauch austauschen wollen. Der Beschluss sieht einen Prüfauftrag vor, der die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesänderung klären soll.
Die Koalition betont, dass der Schutz von Kindern oberste Priorität habe. Der vereinfachte Informationsaustausch solle dazu beitragen, Missbrauchsfälle schneller zu erkennen und zu unterbinden. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Datenschutzproblemen und fordern eine sorgfältige Abwägung zwischen Kinderschutz und ärztlicher Schweigepflicht.



