Clan-Immobilien: Landgericht Berlin muss erneut über Einziehung entscheiden
Clan-Immobilien: Landgericht Berlin erneut gefordert

Neues Verfahren um beschlagnahmte Clan-Immobilien in Berlin

Mehr als ein Jahr nach der Anordnung des Landgerichts Berlin zur Einziehung von 58 Immobilien, die kriminellen Clan-Mitgliedern zugerechnet werden, muss das Gericht erneut über den Fall entscheiden. Ab diesem Montag (22. Juni) läuft das Verfahren gegen drei Frauen im Alter von 42, 45 und 66 Jahren sowie mehrere Gesellschaften. Laut Wochenplan des Gerichts sind zunächst 30 Prozesstage bis März 2027 vorgesehen.

Hintergrund der Sicherstellung

Die Objekte werden einer arabischstämmigen Großfamilie zugerechnet und gehören zu insgesamt 77 Immobilien, die 2018 in einer großangelegten Aktion vorläufig sichergestellt wurden. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Häuser und Grundstücke nicht mit legalen Mitteln erworben wurden. Bislang wurden jedoch nur wenige der beschlagnahmten Gebäude geräumt. Die Betroffenen schöpfen alle Rechtsmittel aus, um den Verlust ihrer Immobilien abzuwenden – so auch im aktuellen Fall.

Kammergericht fordert mündliche Verhandlung

Das Berliner Kammergericht hatte Anfang des Jahres entschieden, dass sich die Vorinstanz aus verfahrensrechtlichen Gründen erneut mit der Sicherstellung der 58 Objekte in den Bezirken Neukölln und Mitte sowie im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming befassen muss. Nach Auffassung der Prüfungsinstanz ist vor einer Entscheidung eine mündliche Verhandlung erforderlich. Das Landgericht hatte den Beschluss jedoch lediglich im schriftlichen Verfahren gefasst.

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Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, da er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der dpa.

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