Das Amtsgericht Tiergarten hat einen 51-jährigen Mann zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, des Erwerbs, Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie für schuldig befunden. Der Fall betrifft sogenanntes Cybergrooming, bei dem Täter gezielt über das Internet sexuelle Kontakte zu Minderjährigen anbahnen.
Vorgehen des Täters und betroffene Mädchen
Der 51-Jährige kontaktierte über Messengerdienste Mädchen im Alter von acht bis zwölf Jahren. Laut der Vorsitzenden Richterin gab er sich in Chats als gleichaltrig aus und brachte die Kinder dazu, intime Aufnahmen von sich anzufertigen und ihm zu schicken. Solche Taten „können Kinder nachhaltig schädigen“, betonte die Richterin. Die Anklage umfasste 17 Taten im Zeitraum von September 2024 bis Anfang Juni 2025, von denen 15 Mädchen betroffen waren.
Durchsuchungen und Funde
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Berlin-Marzahn im November 2024 stellte die Polizei rund 6.600 kinderpornografische Bilddateien und fast 6.700 kinderpornografische Videodateien sicher. Die Staatsanwältin sprach von einer Gesamtlänge von „knapp acht Tage Kinderpornografie“. Trotz dieser Funde blieb der Mann zunächst auf freiem Fuß. „Doch im Folgemonat hat er erneut mit Kindern gechattet“, so die Richterin. Zudem beschaffte er sich weiterhin Missbrauchsdarstellungen von Kindern, die bei einer zweiten Durchsuchung im Juni 2025 entdeckt wurden. Seit Mitte März 2025 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Geständnis und Strafmaß
Der Angeklagte gestand sämtliche Vorwürfe. Er sei pädophil und habe damals „nicht nachgedacht“, erklärte der 51-Jährige. Inzwischen sei ihm bewusst, „dass man es nicht machen soll, ich schäme mich“. Er kündigte an, sich in eine Therapie zu begeben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von dreieinhalb Jahren gefordert, während der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe mit Therapieauflage plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



