Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge zweier Oppositionsabgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket abgewiesen. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben erfolglos, wie das Gericht mitteilte. Damit kann über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich wie geplant am morgigen Donnerstag im Bundestag abgestimmt werden.
Abgeordnete scheitern mit Eilanträgen
Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich jeweils mit Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt. Sie hielten das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig. Die Regierungskoalition hatte demnach wenige Tage vor der geplanten Abstimmung Änderungsanträge im Umfang von 278 Seiten vorgelegt. Die Kläger argumentierten, dass den Abgeordneten nicht genügend Zeit für eine ordnungsgemäße Beratung geblieben sei.
Inhalt des Spargesetzes
Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungssteigerungen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Für Patienten sind unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente vorgesehen.
Reformvorhaben der Koalition
Das umstrittene Spargesetz ist Teil einer Reihe von Reformvorhaben, mit denen die schwarz-rote Koalition bis zum Sommer ihre Handlungsfähigkeit demonstrieren und das Wirtschaftswachstum ankurbeln will. Nach dem Plan der Koalition soll das Gesetz morgen im Bundestag verabschiedet werden und anschließend direkt in den Bundesrat gelangen, der an diesem Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt.
Kritik am parlamentarischen Verfahren
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch nach Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages: „Wir haben in den vergangenen Tagen ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt.“ Er wolle daher von Karlsruhe überprüfen lassen, ob „in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“. Kurz darauf kündigten auch Linke und AfD an, Karlsruhe anrufen zu wollen. Ein Antrag der AfD war nach Angaben des Gerichts jedoch nicht eingegangen.
Präzedenzfall Heizungsgesetz
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Eilantrag in Karlsruhe die Verabschiedung eines Gesetzes vor der Sommerpause ausbremsen sollte. Im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem solchen Antrag das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der Ampel-Regierung gestoppt. Er hatte argumentiert, den Abgeordneten sei für die Beratung zu wenig Zeit geblieben. Am 23. Juli – etwa drei Jahre nach dem Eilantrag – entscheidet das Gericht über den Fall im Hauptsacheverfahren.



