Frankreich: Nationalversammlung billigt Sterbehilfe-Gesetz
Frankreich: Nationalversammlung billigt Sterbehilfe-Gesetz

Die französische Nationalversammlung hat am Mittwoch nach intensiver Debatte ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Mit 291 gegen 241 Stimmen wurde der Entwurf angenommen, der unheilbar kranken Erwachsenen unter strengen Auflagen den Zugang zu tödlichen Medikamenten ermöglicht.

Voraussetzungen und Verfahren

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Patienten an einer lebensbedrohlichen Krankheit im fortgeschrittenen oder Endstadium leiden und ihre Entscheidung frei und bewusst treffen können. Das Mittel kann von den Betroffenen selbst oder – falls sie körperlich dazu nicht in der Lage sind – von medizinischem Personal verabreicht werden. Zuvor müssen mehrere Ärzte den Antrag prüfen, zudem gilt eine Bedenkzeit von mindestens zwei Tagen.

Gesellschaftliche und politische Reaktionen

Während Umfragen zufolge eine große Mehrheit der Bevölkerung die Neuregelung unterstützt, stieß sie bei Teilen der Ärzteschaft, konservativen Politikern und der katholischen Kirche auf Widerstand. Der ehemalige Innenminister Bruno Retailleau erklärte: „Eine Gesellschaft müsse die Schwächsten schützen und pflegen und dürfe sie niemals aufgeben.“ Befürworter argumentieren dagegen, das Gesetz gebe unheilbar Kranken am Lebensende mehr Autonomie.

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Weiterer Gesetzesweg

Der von Konservativen dominierte Senat hatte gegen das Vorhaben gestimmt, das Unterhaus hat im Gesetzgebungsverfahren jedoch das letzte Wort. Das Gesetz könnte nun noch vom französischen Verfassungsrat überprüft und möglicherweise angepasst werden.

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