Brasiliens Gericht lehnt Mileis Besuch bei Bolsonaro ab
Gericht lehnt Mileis Bolsonaro-Besuch ab

Das Oberste Gericht Brasiliens hat einen Antrag des argentinischen Präsidenten Javier Milei abgelehnt, den unter Hausarrest stehenden ehemaligen Staatschef Jair Bolsonaro besuchen zu dürfen. Richter Alexandre de Moraes erklärte am Samstag, Mileis Antrag sei aufgrund eines allgemeinen Besuchsverbots gegenstandslos. Von diesem Verbot ausgenommen sind Ärzte, Physiotherapeuten und Bolsonaros Anwälte, die ihn weiterhin besuchen dürfen.

Mileis geplante Teilnahme am Parteitag

Milei wird voraussichtlich am 25. Juli am Parteitag von Bolsonaros rechtsgerichteter Liberaler Partei in São Paulo teilnehmen. Dabei soll Bolsonaros Sohn Flávio voraussichtlich zum Präsidentschaftskandidaten für die Wahl im Oktober ernannt werden. Bolsonaros Anwälte hatten beantragt, dass Milei den ehemaligen Präsidenten zu diesem Zeitpunkt besuchen darf. Richter de Moraes hatte jedoch alle Besuche bei dem rechtsradikalen Politiker für 30 Tage untersagt.

Besuchsverbot nach Kommunikationsverstoß

Das Besuchsverbot verhängte de Moraes, nachdem Bolsonaro über seinen Sohn Flávio eine politische Botschaft in den Onlinenetzwerken verbreitet hatte. Damit habe Bolsonaro gegen die für ihn geltenden Kommunikationsbeschränkungen verstoßen, so der Richter. Das Oberste Gericht Brasiliens hatte den Ex-Staatschef im September wegen eines Umsturzversuchs zu gut 27 Jahren Gefängnis verurteilt.

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Verurteilung wegen Umsturzversuchs

Bolsonaro wurde schuldig gesprochen, eine „kriminelle Organisation“ angeführt zu haben, um seine 2022 erlittene Wahlniederlage gegen seinen linksgerichteten Nachfolger Luiz Inácio Lula da Silva zu kippen. Im November trat Bolsonaro seine Haftstrafe an. Im März wurde ihm Hausarrest gewährt, um sich von einer Lungenentzündung zu erholen. Bolsonaro ist die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt, er hat jedoch Berufung eingelegt.

Keine Besuche zu politischen Zwecken bis nach der Wahl

De Moraes sagte, Bolsonaro dürfe bis nach den Wahlen keine Besuche zu „politischen oder wahlbezogenen Zwecken“ empfangen. Er dürfe auch keine politischen Botschaften verbreiten. Das Besuchsverbot bleibt somit vorerst bestehen.

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