Die Präsidentin des Landgerichts Dresden, Cornelia Schönfelder (64), hat dem Strafverteidiger Justin-Andreas Poel (32) schriftlich gedroht. Sie forderte ihn auf, einen BILD-Bericht von seiner Homepage zu entfernen, der ihr offenbar missfällt. Andernfalls wolle sie ihn bei der Rechtsanwaltskammer anzeigen. Der renommierte Medienanwalt Joachim Steinhöfel (63) hat den Fall übernommen und spricht von einem „hoheitlichen Übergriff“.
Hintergrund: Spektakulärer Mordprozess in Dresden
Der Fall hat seinen Ursprung in einem Mordprozess am Landgericht Dresden. Eine 53-jährige Frau wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie ihren vermögenden Ehemann (†76) ermordet hatte. Ein Hausmeister (77) galt als Komplize und erhielt ebenfalls lebenslange Haft. Während des Verfahrens kam es immer wieder zu Spannungen zwischen dem vorsitzenden Richter und den Verteidigern, darunter Poel. Es gab Befangenheitsanträge, und im Dezember 2025 zeigte Poel den Richter wegen Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen an. BILD und andere Medien berichteten darüber; der Artikel „Strafanzeige gegen Richter im Mordprozess“ ist bis heute auf Poels Homepage verfügbar.
Gerichtspräsidentin fordert Löschung
Obwohl kein Verfahren gegen den Richter eingeleitet wurde, reagierte Gerichtspräsidentin Schönfelder ein halbes Jahr später. Sie verlangte von Poel, den BILD-Bericht von seiner Homepage zu entfernen. Poel wandte sich daraufhin an Steinhöfel, der einen scharfen Antwortbrief verfasste. Darin beklagt er „die Anmaßung nicht bestehender Befugnisse und einen Eingriff in Presse-, Meinungs- und anwaltliche Berufsfreiheit“. Steinhöfel, der zuletzt Elon Musk gegen das ZDF vertrat, stellte klar: Poel werde sich nicht durch „rechtsgrundlose Schreiben einer Gerichtsverwaltung vorschreiben lassen, welche zulässigen Presseberichte er im Rahmen seiner anwaltlichen Außendarstellung aufgreift.“
Reaktionen der Justizbehörden
Poel erwägt, wegen des „Einschüchterungsversuches“ gegen das Land Sachsen rechtlich vorzugehen. Auf Anfrage von BILD ließ die Gerichtspräsidentin über ihren Sprecher mitteilen, dass man wegen des „besonders geschützten Bereichs des Dienst- und Persönlichkeitsverhältnisses“ keine Auskünfte erteile. Das sächsische Justizministerium von Prof. Constanze Geiert (50, CDU) erklärte, man habe von dem Schreiben nichts gewusst. Das Oberlandesgericht, das für die Dienstaufsicht zuständig ist, wollte keine Stellungnahme abgeben.



