Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Palliativarzt
Im Mordprozess gegen einen 41-jährigen Palliativarzt in Berlin hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gefordert. Staatsanwalt Philipp Meyhöfer beantragte vor dem Landgericht Berlin lebenslange Haft wegen Mordes in 15 Fällen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Zudem forderte er ein lebenslanges Berufsverbot für den Mediziner. Die Morde seien aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt, so der Staatsanwalt.
Vorwürfe: 15 Patienten getötet und Spuren verwischt
Laut Anklage soll der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht haben. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Nach fast einjähriger Beweisaufnahme sah Staatsanwalt Meyhöfer alle Vorwürfe bestätigt. Der Palliativarzt habe sich als „Herr über Leben und Tod“ geriert und das Vertrauen sowie die besondere Lage der Patientinnen und Patienten ausgenutzt.
Geständnis als „bemerkenswert oberflächlich“ bewertet
Das überraschende Geständnis des Angeklagten eine Woche zuvor maß Meyhöfer wenig Bedeutung bei. Es handele sich um ein Teilgeständnis von „bemerkenswert oberflächlicher Art“, bei dem der 41-Jährige lediglich nachgezeichnet habe, was ohnehin durch die Beweisaufnahme bekannt gewesen sei. Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen gestanden, zwölf schwer kranke Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und den Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen.
Schuldfähigkeit bestätigt, weitere Ermittlungen laufen
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Der Arzt wurde Anfang August 2024 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt parallel zum Prozess in 76 weiteren Fällen, in denen der Palliativmediziner im Verdacht steht, weitere Patienten getötet zu haben.



