Ein halbes Jahr nach dem tagelangen Stromausfall im Berliner Südwesten ist die Erstattung von Hotelkosten für Betroffene weitgehend abgeschlossen. Wie der stellvertretende Bezirksbürgermeister von Steglitz-Zehlendorf, Tim Richter (CDU), auf dpa-Anfrage mitteilte, wurden die Kosten in 2.685 Fällen bereits ausgezahlt. Von allen Anträgen wurden 127 abgelehnt, 54 zurückgezogen und 18 (Stand 25. Juni) noch nicht abschließend bearbeitet. Die Höhe der Erstattungskosten wird derzeit noch ausgewertet.
Erste Auszahlungen bereits im März
Die ersten Auszahlungen gab es bereits Anfang März. Drei Monate nach Beginn des Stromausfalls am 3. Januar hatte das Bezirksamt über mehr als 700 Anträge positiv entschieden und die Kosten zum Teil schon erstattet. Seit Ende Mai ist die Bearbeitung im Großen durch. Um das alles zu stemmen, hatte das Bezirksamt eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Reihe von Mitarbeitern für diese Aufgabe abgestellt. Hilfe gab es auch von den Landesbehörden, wie Richter betonte.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 70 Minuten pro Antrag
Den Angaben zufolge lag die durchschnittliche Netto-Arbeitszeit pro Antrag bei knapp 70 Minuten. Für die Bearbeitung von 3.000 Anträgen sind entsprechend 210.000 Minuten Bearbeitungszeit nötig oder 3.500 Stunden, wie das Bezirksamt vorrechnet. Würde eine einzelne Person alle Anträge bearbeiten, wären dafür 87,5 Arbeitswochen nötig, mehr als eineinhalb Jahre. Die eingegangenen Anträge seien mit großer Sorgfalt, aber zugleich pragmatisch, schnell und mit dem notwendigen Augenmaß beschieden worden.
Brandanschlag als Ursache des Stromausfalls
Grund für den Stromausfall war ein mutmaßlich von Linksextremisten begangener Brandanschlag auf eine Kabelbrücke am 3. Januar. Im Berliner Südwesten waren davon zunächst 100.000 Menschen in 45.000 Haushalten und mehr als 2.000 Gewerbebetriebe betroffen. Viele von ihnen waren tagelang ohne Strom und damit oft auch ohne Heizung. Am 7. Januar war die Stromversorgung wieder für alle hergestellt. Etliche Menschen verließen ihre kalten Wohnungen oder Häuser, um zeitweise in ein Hotel zu ziehen.
Voraussetzungen für die Erstattung
Wenn wegen des Stromausfalls im Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine kostenpflichtige Übernachtung zur Überbrückung einer Notlage in Anspruch genommen werden musste, konnten die reinen Übernachtungskosten nachträglich erstattet werden. Das galt für Übernachtungen vom 3. Januar bis einschließlich der Nacht vom 7. auf den 8. Januar. Die Bearbeitung der Anträge erforderte einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der durch die Arbeitsgruppe und die Unterstützung der Landesbehörden bewältigt werden konnte.



