Das Landgericht Regensburg hat am Montag entschieden, dass ein 21-jähriger Mann nach einem Angriff mit einer Axt und einem Hammer in einem ICE dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Der Täter sei aufgrund einer Schizophrenie schuldunfähig, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Es bestehe eine erhebliche Wiederholungsgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergründe der Tat
Der Angriff ereignete sich am 3. Juli 2025 in einem ICE, der bei Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen zum Stehen kam. Der damals 20-jährige Syrer attackierte Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass es reiner Zufall gewesen sei, dass niemand getötet wurde.
Das Gericht legte dem Beschuldigten unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Es folgte damit den übereinstimmenden Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger, die alle eine Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatten. Ein politisches oder religiöses Motiv schloss das Gericht aus.
Psychische Erkrankung als Ursache
Der Mann ist syrischer Staatsbürger und kam als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland. Während seiner dreijährigen Flucht entwickelte er eine Schizophrenie. Laut der Vorsitzenden Richterin hörte er unter anderem imperative Stimmen und fühlte sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht. Er habe sich in einer Notwehrsituation gewähnt, erklärte sie unter Berufung auf die Sachverständige.
Die Erkrankung führte dazu, dass der Täter zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Das Gericht ordnete daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, um die Öffentlichkeit vor weiteren Taten zu schützen. Die genaue Dauer der Unterbringung ist nicht festgelegt, sie wird regelmäßig überprüft.
Reaktionen und Ausblick
Das Urteil sorgte für Aufsehen, da der Fall deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt, da von dem Mann weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe. Die Verteidigung schloss sich dem Antrag an. Die Nebenklagevertreter der Opfer stimmten ebenfalls zu.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Der Beschuldigte bleibt bis zur endgültigen Entscheidung in der Psychiatrie. Der Fall zeigt die Herausforderungen im Umgang mit psychisch kranken Straftätern auf, insbesondere wenn sie auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung erkranken.



