Jugendrichter: 60-Euro-Strafe für Schwarzfahrer unter 18 ist unzulässig
Jugendrichter: 60-Euro-Strafe für unter 18-Jährige unzulässig

Der Jugendrichter Alexander Lobmüller hat die 60-Euro-Strafe für minderjährige Schwarzfahrer als rechtlich unzulässig bezeichnet. Er argumentiert, dass die Verträge, die Minderjährige mit Verkehrsbetrieben abschließen, nichtig seien. Zudem wirft er kommunalen Verantwortlichen schwere Vergehen vor und warnt vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

Rechtliche Bedenken des Jugendrichters

Lobmüller betont, dass Minderjährige nicht wirksam in Beförderungsverträge einwilligen könnten. Die 60-Euro-Strafe sei daher nicht durchsetzbar. Er kritisiert, dass der Schutz von Kindern „an der Bustür endet“ und fordert eine Überprüfung der gängigen Praxis.

Konkrete Ratschläge für Eltern

Der Richter rät Eltern, bei einer solchen Strafe keine Zahlung zu leisten und rechtlichen Beistand zu suchen. Er empfiehlt, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen, um die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

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Vorwürfe gegen die eigene Stadt

Lobmüller erhebt schwere Vorwürfe gegen seine eigene Stadt, die die 60-Euro-Regel anwendet. Er spricht von „strukturellem Unrecht“ und fordert die Kommunen auf, die Praxis sofort zu beenden. Andernfalls drohten strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.

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