Vize-Schulleiter in Kiel wegen Beziehung zu Schülerin entlassen
Kieler Vize-Schulleiter wegen Schülerin-Beziehung entlassen

Kieler Vize-Schulleiter wegen Beziehung zu Schülerin entlassen

Der stellvertretende Schulleiter eines Kieler Gymnasiums ist wegen einer intimen Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin von einem Gericht aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Die Entscheidung fiel am Mittwoch vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht, das die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängte.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sah die Kammer es als erwiesen an, dass der inzwischen 53-Jährige über mehr als ein Jahr eine intime Beziehung zu der Schülerin führte. Zu Beginn der Beziehung war das Mädchen 16 Jahre alt. Der Vize-Schulleiter habe gezielt seine Machtposition ausgenutzt, um die Schülerin in die Beziehung zu verwickeln. Er habe ihr Vorteile für ihre schulische Laufbahn versprochen und sie zu sexuellen Handlungen überredet.

Schwerer Verstoß gegen das Distanzgebot

Das Gericht stellte fest, dass der Beamte nicht nur seine Amtspflichten verletzt, sondern diese zur Befriedigung eigener Bedürfnisse missbraucht habe. Dies sei ein schwerer Verstoß gegen das strikte Distanzgebot für Lehrkräfte. Beamte stehen ihren Dienstherren gegenüber in einem besonderen Rechtsverhältnis, aus dem Wohlverhaltenspflichten folgen – für Lehrkräfte ergibt sich daraus unter anderem das Distanzgebot gegenüber Schülern.

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Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gehen auch die Streichung der Bezüge und Pensionsansprüche einher. Die Entscheidung darüber, ob der entlassene Lehrer künftig wieder unterrichten darf, liegt laut Gerichtssprecherin beim Land Schleswig-Holstein.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Entlassung eines Beamten ist nur über eine Klage durch den Dienstherrn – in diesem Fall das Bundesland, vertreten durch das Bildungsministerium – möglich. Gegen das Urteil kann der Beklagte beim Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte in Kiel für Aufsehen gesorgt und wirft erneut Fragen nach dem Schutz von Minderjährigen im schulischen Umfeld auf. Die Schulbehörde kündigte an, die internen Präventionsmaßnahmen zu überprüfen.

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