Berlins Senatorin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe (SPD), drängt auf eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes. Ziel ist es, ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Identität in Artikel 3 zu verankern. In einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, schreibt Kiziltepe: „Als Beauftragte des Bundesrates für diesen Gesetzentwurf möchte ich dafür werben, diese Grundgesetzänderung weiter voranzubringen und gemeinsam den Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung durch eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Gleichstellung in unserer Verfassung zu stärken.“ Sie betont, das Anliegen sei dringender denn je, da Benachteiligung, Hass und Gewalt gegenüber queeren Menschen zunähmen.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf und sein Weg
Der Bundesrat hatte im September 2025 auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, den Artikel 3 des Grundgesetzes um den Zusatz „sexuelle Identität“ zu erweitern. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin in den Bundestag eingebracht. Aktuell lautet der Artikel: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die sexuelle Identität ist bislang nicht explizit genannt.
Im Bundestag wurde am 9. Oktober ein textidentischer Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung beraten und anschließend federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Seither ist keine weitere öffentliche Bewegung erkennbar. Eine festgelegte Beratungsdauer oder Frist für den Ausschuss besteht nicht. Kiziltepe fordert nun Klöckner auf, sich persönlich für eine zeitnahe Beratung einzusetzen: „Lassen Sie uns gemeinsam die Beratungen zur Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz voranbringen.“
Notwendigkeit einer Verfassungsänderung
Nach Einschätzung Kiziltepes reichen die bestehenden Diskriminierungsverbote in einfachen Gesetzen nicht aus. „Es braucht eine Absicherung, dass es in dieser Demokratie nie wieder zu einer menschenrechtswidrigen Behandlung von queeren Menschen kommt“, sagte sie der dpa. Ein ausdrückliches Verbot im Grundgesetz schaffe klare Maßgaben für den Gesetzgeber. Eine Verfassungsänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Kiziltepe wünscht sich dabei auch Unterstützung vom Koalitionspartner CDU. „Ich habe in den vergangenen Monaten die nötige Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner vermisst“, sagte sie. Stefan Evers, neuer Spitzenkandidat der Berliner CDU, könne nun Klarheit schaffen und in seiner Fraktion im Bundestag die erforderliche Mehrheit organisieren. Am 20. September wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt.
Begriffsklärung: Queer
Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen sowie alle, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren. Der Schutz dieser Gruppe soll durch die Grundgesetzänderung gestärkt werden.



