Ein deutscher Unternehmer muss sich auf Mallorca vor Gericht verantworten, weil er angebliche Krebsheilgeräte vertrieben haben soll. Nach einem Bericht des „Mallorca Magazins“ verkaufte der Mann Geräte, die angeblich Krebs heilen können. Interessierte zahlten 7000 Euro für einen Apparat, der Wasser mittels eines elektrischen Verfahrens „energetisieren“ und so die Abwehrkräfte des Immunsystems steigern sollte. Der Krebs würde dadurch nicht nur besiegt, sondern auch ein erneuter Ausbruch verhindert.
Patient vertraute auf Wundergerät und verschlechterte sich
Mindestens ein Krebspatient fiel auf das Angebot herein. Er sagte eine bereits vereinbarte Operation in einer Klinik ab und vertraute vollständig auf das Gerät. Die erhoffte Heilung blieb jedoch aus. Stattdessen breitete sich die Erkrankung weiter aus und verschlimmerte sich. In der Zivilklage fordert der Mann die Rückzahlung des Kaufpreises von 7000 Euro sowie 10.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem beantragt er eine neunjährige Haftstrafe für den Angeklagten.
Gerät in den USA verboten, in Deutschland erhältlich
Der Kläger führt in seiner Klage an, dass der Verkauf des angeblichen Wasseraufbereiters in den USA verboten sei. In Deutschland war das Gerät hingegen erhältlich. Der Angeklagte, ein Deutsch-Georgier, soll zudem ein Buch über die Wirkung der Geräte geschrieben und mehrere Webseiten betrieben haben, auf denen die Apparate angeboten wurden.
Doppelte Belastung durch Immobiliengeschäft
Das Verhältnis zwischen Angeklagtem und Kläger ist zusätzlich belastet: Der Krebspatient lernte den Gerätevertriebler im Rahmen eines Immobiliengeschäfts auf Mallorca kennen. Er vermittelte ein Haus, das renoviert werden sollte. Dafür fiel eine Provision von insgesamt 114.000 Euro an, die jedoch nie gezahlt worden sein soll. Auch diese Summe fordert der Kläger nun ein.
Spanische Staatsanwaltschaft klagte nicht an – Zivilverfahren läuft
Die spanische Staatsanwaltschaft brachte den Fall nicht vor Gericht, weshalb nun eine Zivilklage verhandelt wird. In dieser Woche muss sich der Deutsche zu einer vorbereitenden Anhörung im Provinzgericht von Palma de Mallorca einfinden. Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien gilt laut „Mallorca Magazin“ als unwahrscheinlich.



