Ein Wortgefecht in einer Frankfurter Bar eskaliert, ein Streit im Straßenverkehr endet handgreiflich oder ein privater Konflikt gerät außer Kontrolle. Der Vorwurf der Körperverletzung steht schnell im Raum, und plötzlich liegt ein Anhörungsbogen im Briefkasten, die Polizei lädt zur Vernehmung oder ein Strafbefehl flattert ins Haus. Wer in dieser Situation falsch reagiert oder vorschnell aussagt, riskiert eine Verurteilung, einen Eintrag im Führungszeugnis und massive berufliche sowie private Folgen. Entscheidend ist: Als Beschuldigter haben Sie Rechte – allen voran das Recht zu schweigen. Als spezialisierter Strafverteidiger in Frankfurt am Main steht Matthias Janko, Fachanwalt für Strafrecht, an Ihrer Seite und kämpft für den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfahrens.
Beschuldigt wegen Körperverletzung – warum jetzt jede Entscheidung zählt
Bei Straftaten der Körperverletzung kann es schnell zu sehr empfindlichen Strafen kommen, aber auch andere Konsequenzen müssen im Blick behalten werden. Je nach Fall kann eine Verurteilung den Führerschein kosten, ein Berufsverbot nach sich ziehen oder den Aufenthaltstitel gefährden. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, riskiert seine Stellung. Selbstständige verlieren Aufträge, Angestellte ihren Arbeitsplatz.
Die ersten Schritte entscheiden oft über den weiteren Verlauf. „Handlungsmaxime Nummer eins sollte immer sein: Keine Aussage ohne meinen Anwalt“, betont Matthias Janko. Wer ohne Verteidiger aussagt, liefert den Ermittlern möglicherweise wertvolles Material – und gibt seine beste Verteidigungsposition aus der Hand. „Schweigen ist in dieser Phase kein Eingeständnis, sondern eine Schutzmaßnahme“, mahnt der Fachanwalt.
Körperverletzungsdelikte im Strafrecht – ein Überblick für Beschuldigte
Die einfache Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt und zählt zu den häufigsten Delikten des deutschen Strafrechts. Nach dem Gesetz macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dies kann beispielsweise durch Schläge, Tritte, Stoßen oder Ohrfeigen geschehen. Eine Gesundheitsschädigung ist dagegen das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands, etwa durch die Verabreichung schädlicher Stoffe oder die Übertragung einer Krankheit. Für die Strafbarkeit genügt bereits ein bedingter Vorsatz, das heißt, der Täter muss die Verletzung zumindest billigend in Kauf nehmen.
Darüber hinaus muss die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen werden. Die Rechtswidrigkeit kann jedoch entfallen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, beispielsweise Notwehr gemäß § 32 StGB oder eine wirksame Einwilligung des Verletzten. Die einfache Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB
Voraussetzung ist zunächst, dass eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB vorliegt. Der Täter muss sowohl die Körperverletzung als auch das jeweilige Qualifikationsmerkmal vorsätzlich begehen. Zudem muss die Tat rechtswidrig und schuldhaft sein. Darüber hinaus muss eines der in § 224 Abs. 1 StGB genannten Qualifikationsmerkmale erfüllt sein. Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat durch Beibringung gesundheitsschädlicher Stoffe, mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, gemeinschaftlich mit anderen Beteiligten, durch einen hinterlistigen Überfall oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wird.
Ein gefährliches Werkzeug ist dabei jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Dazu können beispielsweise Messer, Glasflaschen oder auch schwere Schuhe gehören. Ein hinterlistiger Überfall setzt voraus, dass der Täter seine wahre Absicht planmäßig verdeckt, um dem Opfer die Verteidigung zu erschweren. Gemeinschaftlich handelt, wer zusammen mit mindestens einer weiteren Person am Tatort bewusst zusammenwirkt. Im Vergleich zur einfachen Körperverletzung ist das Strafmaß deutlich höher: Die Tat wird gemäß § 224 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Schwere Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge
Bei den schwersten Körperverletzungsdelikten drohen langjährige Freiheitsstrafen. Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB setzt Folgen wie den Verlust eines Körperteils, dauerhafte Entstellung oder Erwerbsunfähigkeit voraus. Bei Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB sind bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich.
„Für uns als Anwälte ist dann intensiv zu prüfen, ob die Anforderungen an Kausalität, Vorhersehbarkeit der Folge und subjektiven Tatbestand eventuelle Verteidigungsansätze bieten“, erklärt Janko. Eine hochspezialisierte Verteidigung ist hier unverzichtbar – jedes Detail der medizinischen Begutachtung, jede Zeugenaussage, jede polizeiliche Maßnahme wird geprüft. Wichtig bei allen Vorwürfen der Körperverletzung: Bereits der Versuch ist nach § 223 Abs. 2 StGB strafbar.
Differenzierung von vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung
Im Unterschied zur vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 StGB will der Täter die Verletzung dabei nicht bewusst herbeiführen. Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Verletzung verursacht, obwohl er die Folgen bei pflichtgemäßem Verhalten hätte erkennen und vermeiden können. Entscheidend ist dabei, ob ein besonnener und gewissenhafter Mensch in derselben Situation anders gehandelt hätte. Die Verletzung muss außerdem objektiv vorhersehbar und vermeidbar gewesen sein.
Darüber hinaus muss zwischen dem sorgfaltswidrigen Verhalten und der eingetretenen Verletzung ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Die Tat muss rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein. Anders als bei vorsätzlichen Delikten fehlt jedoch der Wille zur Verletzung einer anderen Person. Die fahrlässige Körperverletzung wird gemäß § 229 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In der Praxis spielt sie insbesondere im Straßenverkehrsrecht und bei Arbeitsunfällen eine bedeutende Rolle.
Anhörungsbogen oder Vorladung der Polizei Frankfurt erhalten – was tun?
„Wichtig ist: Ein Anhörungsbogen verpflichtet erst einmal zu nichts“, so der Experte. „Es müssen keine Angaben zur Sache gemacht werden, und das empfehle ich als Fachanwalt für Strafrecht. Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter muss – anders als grundsätzlich bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht – nicht nachgekommen werden.“
Der richtige Weg: Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Dieser meldet sich als Verteidiger bei der zuständigen Behörde, beantragt Akteneinsicht und entwickelt mit Ihnen die Verteidigungsstrategie – erst dann wird entschieden, ob und wie eine Einlassung erfolgt.
Schweigen ist Gold – Ihr wichtigstes Recht als Beschuldigter
Das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO ist das zentrale Verteidigungsmittel. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vorschnelle Einlassungen oder Spontanäußerungen gegenüber Polizeibeamten führen dagegen häufig dazu, dass die Verteidigung später in Erklärungsnöte gerät. Es sollten keine „klärenden“ Gespräche mit Ermittlungsbeamten geführt oder schriftliche Stellungnahmen ohne Anwalt abgegeben werden. Selbst eine scheinbar harmlose Bemerkung kann später gegen Sie verwendet werden.
Erst nach Akteneinsicht weiß der Verteidiger, welche Beweise vorliegen, welche Zeugen ausgesagt haben und welche Widersprüche eventuell bestehen. Nur auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist und wie sie aussehen sollte.
Notwehr und Nothilfe – wenn die Körperverletzung gerechtfertigt war
Nicht jede Körperverletzung ist strafbar. § 32 StGB rechtfertigt Verteidigungshandlungen gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Auch die Nothilfe für Dritte ist erlaubt. Der Notwehrexzess nach § 33 StGB kann zum Schuldausschluss führen, wenn der Beschuldigte aus Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschritten hat. Auch die Putativnotwehr – also die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage – kann den Vorwurf entkräften. In der Praxis spielt die Differenzierung eine große Rolle: Eine sorgfältige Sachverhaltsdarstellung durch den Verteidiger kann den Vorwurf entkräften und zu Freispruch oder Einstellung führen.
Aussage gegen Aussage – die Chance der Verteidigung
Gerade bei Körperverletzungsvorwürfen aus dem häuslichen oder Beziehungsumfeld gibt es oft keine Zeugen und keine objektiven Beweise. Die Rechtsprechung stellt in solchen Fällen strenge Anforderungen an die Glaubwürdigkeitsbeurteilung des Belastungszeugen. Hier setzt eine erfahrene Verteidigung an: Widersprüche in den Aussagen, Belastungstendenzen, Motive für eine Falschanzeige – all das wird systematisch aufgedeckt.
Wichtig: Kontakt zum Anzeigeerstatter oder zu Belastungszeugen sollte nie ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Falsch verstandene Annäherungsversuche können schnell den Vorwurf einer Zeugenbeeinflussung oder Nötigung nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall droht die Anordnung einer Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr.
Strafbefehl wegen Körperverletzung – Einspruch oder hinnehmen?
Ein Strafbefehl ist eine vereinfachte Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Wird er rechtskräftig, droht eine Vorstrafe, ein Eintrag im Führungszeugnis und alle damit verbundenen beruflichen und sozialen Folgen. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist sollte niemals ungenutzt verstreichen, sondern umgehend ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden, der alle rechtlichen Optionen prüft.
Strafbefehle beruhen häufig auf einer einseitigen Aktenlage. Durch Einspruch und Verteidigung in der Hauptverhandlung lassen sich oft erhebliche Verbesserungen erreichen: Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine deutlich niedrigere Strafe. Auch ein Beschränken des Einspruchs auf die Rechtsfolgen kann strategisch sinnvoll sein.
Verfahrenseinstellung statt Hauptverhandlung – diese Möglichkeiten gibt es
Oft lässt sich ein Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden. Eine schriftliche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Frankfurt kann zur Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO führen. Bei geringer Schuld kommt eine Einstellung nach § 153 StPO in Betracht, bei mittelschwerer Schuld eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO – etwa Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Vorteile liegen auf der Hand: keine öffentliche Hauptverhandlung, keine Vorstrafe, geringere psychische und finanzielle Belastung. Ein zentrales Ziel jeder Verteidigung ist daher die frühzeitige Einstellung.
Täter-Opfer-Ausgleich – strategisches Instrument der Verteidigung
§ 46a StGB eröffnet die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Bei erfolgreichem Ausgleich kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen. In vielen Fällen führt der Ausgleich zur Einstellung des Verfahrens. In Frankfurt am Main begleiten erfahrene Stellen den Prozess. Der Verteidiger bahnt den Kontakt diskret an und begleitet die Verhandlungen – der Beschuldigte selbst muss nicht direkt mit dem Anzeigeerstatter sprechen.
Jugendliche und Heranwachsende als Beschuldigte – Verteidigung im Jugendstrafrecht
Bei jugendlichen Beschuldigten gilt das Jugendgerichtsgesetz. Im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke. Bei einer Verurteilung möglich sind Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und – als letztes Mittel – Jugendstrafe. Eine altersgerechte Verteidigung beim Jugendgericht Frankfurt zielt auf Diversion ab und vermeidet dabei langfristige Registereintragungen. Auch bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen – mit oft günstigeren Folgen für den Beschuldigten.
Kanzlei Matthias Janko – Ihr Strafverteidiger in Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Matthias Janko ist Fachanwalt für Strafrecht und ausschließlich in der Strafverteidigung tätig. Er arbeitet konsequent auf der Seite der Beschuldigten. Mandanten erleben bei Matthias Janko eine vertrauensvolle Kommunikation und eine urteilsfreie Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, hat das Recht auf bestmögliche Verteidigung – unabhängig von Hintergrund und Vorwurf. Die Kanzlei in der Mercatorstraße 5 in 60316 Frankfurt am Main liegt direkt bei den Strafgerichten und damit kurzen Weges für jeden Gerichtstermin. In Notfällen wie einer Durchsuchung oder Festnahme ist die Kanzlei rund um die Uhr erreichbar.



