Die Nacht des 1. Februar 2016: Ein tödliches Rennen auf dem Kurfürstendamm
Am 1. Februar 2016 um 0:40 Uhr verwandelt sich die Tauentzienstraße in Berlin in ein Trümmerfeld. Zwei junge Männer, Hamdi H. (27) und Marvin N. (24), liefern sich ein illegales Autorennen mit ihren Sportwagen – einem Audi A8 TDI (225 PS) und einem Mercedes AMG (381 PS). Sie rasen mit bis zu 170 km/h über den Kurfürstendamm, überqueren 20 Querstraßen und elf rote Ampeln. Auf der Tauentzienstraße kollidiert Hamdi H.s Audi frontal mit dem Jeep des 69-jährigen Michael Warshitsky, der von der Nürnberger Straße einbiegt. Der Aufprall ist so gewaltig, dass der Jeep durch die Luft geschleudert wird und 70 Meter weiter zum Liegen kommt. Michael Warshitsky erleidet multiple Knochenbrüche, selbst das Felsenbein – der härteste Knochen im menschlichen Körper – ist gebrochen. Er stirbt noch am Unfallort.
Der Fall wird zum Präzedenzfall: Erste Mordanklage für illegales Autorennen
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes – ein Novum in der deutschen Justizgeschichte. Bislang wurden illegale Autorennen mit Todesfolge als fahrlässige Tötung eingestuft, was meist zu Geld- oder Bewährungsstrafen führte. Oberstaatsanwalt Christian Fröhlich, der den Fall bearbeitet, ist überzeugt: „Ich kann mich an keinen ähnlichen Fall erinnern, an dem mir der bedingte Tötungsvorsatz so ins Gesicht gesprungen ist.“ Er sieht zwei Mordmerkmale erfüllt: Die Fahrzeuge wurden zu „gemeingefährlichen Mitteln“ und das Ziel, das Rennen zu gewinnen, gilt als „niedriger Beweggrund“. Die Angeklagten hätten den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen.
Der Prozess: Maximilian Warshitsky kämpft um Gerechtigkeit für seinen Vater
Der Prozess beginnt am 6. September 2016 vor der 35. Strafkammer des Berliner Landgerichts in Moabit. Maximilian Warshitsky, der Sohn des Getöteten, ist an jedem Prozesstag anwesend. „Es war ein absoluter Schock“, erinnert er sich. „Als ich realisierte, dass mein Vater nicht mehr wiederkommen würde, spürte ich eine Druckwelle in meinem Gesicht.“ Sein Vater, ein ehemaliger Arzt, hatte seine beiden Söhne nach dem frühen Krebstod der Mutter alleine aufgezogen. „Nun haben mein Bruder und ich niemanden mehr“, so Warshitsky. Die Entschuldigungen der Täter nimmt er ihnen nicht ab: „Marvin N. wirkte kalt und gleichgültig. Hamdi H. hat ab und zu in meine Richtung geguckt, aber dann immer wieder den Blick gesenkt.“
Historisches Urteil: Lebenslang wegen Mordes
Am 27. Februar 2017 verkündet Vorsitzender Richter Ralf Ehestädt das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe für beide Angeklagten wegen Mordes. Es ist das erste Urteil dieser Art für ein illegales Autorennen in Deutschland. Die Kammer stellt fest, dass die Raser den Tod eines Menschen für möglich hielten und sich damit abfanden – sie handelten mit bedingtem Vorsatz. Zudem wird ihnen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen. Im Gerichtssaal kommt es zu einem Aufschrei, Zustimmung und Unverständnis mischen sich.
Der Weg durch die Instanzen: BGH hebt Urteil teilweise auf
Beide Verurteilte legen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der BGH hebt das Urteil wegen Mängeln in der Begründung auf, bestätigt aber grundsätzlich, dass ein illegales Autorennen mit Todesfolge Mord sein kann. Im zweiten Rechtsgang verurteilt das Landgericht beide am 26. März 2019 erneut wegen Mordes – diesmal zusätzlich wegen Heimtücke, da das Opfer arg- und wehrlos war. Der BGH bestätigt die Verurteilung nur für Hamdi H., den Fahrer des kollidierenden Audi. Im Fall von Marvin N. sieht der BGH keine Mittäterschaft belegt und verweist den Fall zurück. Im dritten Rechtsgang wird Marvin N. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Maximilian Warshitsky bleibt bei seiner Überzeugung: „Meiner Ansicht nach sind beide Fahrer gleich Schuld am Tod meines Vaters.“
Nachwirkungen: Ein Präzedenzfall mit begrenzter Abschreckung
Oberstaatsanwalt Christian Fröhlich hoffte, dass das Urteil abschreckend wirken würde: „Die Hoffnung war schon, dass der Präzedenzfall, nach einer Teilnahme wegen Mordes im Gefängnis zu sitzen, abschreckend wirkt.“ Doch illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang gibt es weiterhin. „Immerhin hat das Urteil es Kollegen bundesweit erleichtert, ähnliche Anklagen zu erheben“, so Fröhlich. Der Fall hat ihn persönlich geprägt: „Noch heute denke ich an das Trümmerfeld, wenn ich am Kurfürstendamm vorbeikomme. Noch heute drehe ich mich um, wenn auf Berlins Straßen die Motoren aufheulen.“ Für Maximilian Warshitsky bleibt die Erkenntnis: „Es war purer Zufall. Es hätte jeden treffen können.“



