Eltern von verhungertem Baby zu lebenslanger Haft verurteilt
Lebenslange Haft für Eltern nach Babytod

Das Landgericht Itzehoe hat die Eltern eines verhungerten Babys zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Richter Johann Lohmann sprach von Mord durch Unterlassen und Grausamkeit. Die beiden Angeklagten hatten ihre vier Monate alte Tochter im September 2025 so unzureichend ernährt, dass sie qualvoll starb. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Eltern ihre Garantenpflicht verletzt hatten.

Die Tat und ihre Umstände

Am 26. September 2025 riefen die damals 24 Jahre alten Eltern den Rettungsdienst in ihre Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen). Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des bis auf die Knochen abgemagerten Babys feststellen. Das Kind wog weniger als bei seiner Geburt. Die Obduktion ergab eine Kombination aus Verhungern und Verdursten. Das Mädchen war eigentlich gesund gewesen.

Die Familie lebte in desolaten Verhältnissen. Auch die dreijährigen Zwillinge des Paares waren vernachlässigt worden; ihre Zähne waren weitgehend verfault. Die Zwillinge kamen in eine Pflegefamilie. Die Eltern sitzen seit der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Lübeck.

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Die Aussagen der Angeklagten

Im Prozess berichteten der Vater und die Mutter von ihren Schwierigkeiten mit dem Baby. Der Vater sagte: „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde.“ Für den Todesmonat habe er keinerlei Erinnerung. Die Mutter gab an, das Stillen sei ungewohnt gewesen, da die Zwillinge als Frühchen zunächst über eine Sonde ernährt worden waren. Beide Eltern betonten, das Kind habe sich aus ihrer Sicht altersgerecht entwickelt.

Die Urteilsbegründung

Richter Lohmann erläuterte, dass die Eltern spätestens Mitte September 2025 hätten erkennen müssen, dass der Gewichtsverlust des Kindes eine lebensgefährliche Situation darstellte. Die Mutter hatte das Stillen immer weiter reduziert. Am 16. September versuchten die Eltern, den Säugling mit Anfangsmilch aus einem Fläschchen zu ernähren. Als das nicht sofort funktionierte, brachen sie den Versuch ab. Die Mutter stellte das Stillen nach Überzeugung des Gerichts spätestens 18 Stunden vor dem Tod des Kindes ganz ein.

„Rettung wäre bis zum Schluss möglich gewesen“, betonte Lohmann. Ein rechtsmedizinisches Gutachten belegte, dass intensivmedizinische Maßnahmen das Kind hätten am Leben halten können. Entscheidend für die Verurteilung wegen Mordes sei nicht, dass die Eltern den Tod billigend in Kauf genommen hätten, sondern dass sie der Entwicklung gleichgültig gegenübergestanden seien. Beide seien zwar psychisch belastet – die Mutter unter anderem durch eine Depression, der Vater durch eine Borderline-Erkrankung. Das habe sie aber nicht daran gehindert, die Nächte mit Computerspielen zu verbringen.

„Sie wusste von der Gefahr, aber sie hat sie verdrängt“, sagte Lohmann über die Mutter. Der Vater habe sich mehr für seine eigenen Bedürfnisse interessiert. Beide Eltern seien intelligent genug, um zu erkennen, dass ein Kind, das längere Zeit zu wenig ernährt werde, sterbe.

Das Urteil und die Reaktionen

Mit dem Mordurteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Vaters hatte fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung beantragt, die Verteidigerin der Mutter viereinhalb Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

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