Das Landgericht Flensburg hat einen 53-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau in Süderbrarup (Kreis Schleswig-Flensburg) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Laut der mündlichen Urteilsbegründung vom Montag gelangte die I. Große Strafkammer zu der Überzeugung, dass der Angeklagte seine von ihm getrenntlebende, 48 Jahre alte Ehefrau aus niedrigen Beweggründen tötete, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte das „Flensburger Tageblatt“ berichtet.
Gericht folgt Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen gefordert, den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren zu verurteilen. Ein Vertreter der Nebenklage plädierte für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Habgier und aus niedrigen Beweggründen.
Schmerzensgeld für Angehörige
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten zudem zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro an die als Nebenkläger beteiligten Adhäsionskläger. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Tathergang und Festnahme
Nach früheren Polizeiangaben war die 48-Jährige am 1. Dezember erstochen worden. Kurz nach der Tat nahmen Polizisten den Ehemann als Verdächtigen fest. Bei beiden handelt es sich um türkische Staatsbürger. Die Einsatzkräfte waren per Notruf zu einer durch ein Messer verletzten Frau in eine Wohnung gerufen worden. Eine Reanimation blieb erfolglos.



