Lebenslange Haft für Todesfahrer von Magdeburger Weihnachtsmarkt
Lebenslange Haft für Todesfahrer von Magdeburg

Das Landgericht Magdeburg hat den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt wegen des Anschlags im Dezember 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Der Angeklagte aus Saudi-Arabien wurde unter anderem wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Technische Panne bei Urteilsverkündung

Während der Urteilsverkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte saß, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu beheben.

Der Anschlag: Sechs Tote, Hunderte Verletzte

Am 20. Dezember 2024 war Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann aus Saudi-Arabien wurde unmittelbar nach der Tat aus dem Auto heraus festgenommen.

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Prozess mit über 200 Nebenklägern

Mehr als 200 Betroffene waren im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen kamen zur Urteilsverkündung, nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen, um dem großen Prozess gerecht zu werden.

Generalstaatsanwaltschaft forderte Höchststrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich dieser Forderung an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung nicht gegeben.

Tat war lange geplant – Motiv war narzisstische Persönlichkeitsstörung

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hatte der Mann die Tat lange vorher geplant. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst“, so die Anklage. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit. Der Täter habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt.

Täter war Psychiater und Asylbewerber

Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten und seine Facharztanerkennung erlangt. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellte sich als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.

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