Lebenslänglich für Magdeburg-Attentäter: „Er kommt nie wieder raus“
Lebenslänglich für Magdeburg-Attentäter

Das Landgericht Magdeburg hat den Attentäter, der im Dezember 2024 auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg einen Anschlag verübt hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt. „Er kommt nie wieder raus“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Tat und Hintergründe

Der 42-jährige Angeklagte, ein aus Saudi-Arabien stammender Arzt, hatte am 20. Dezember 2024 einen SUV in eine Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gesteuert. Dabei starben sechs Menschen, 299 wurden verletzt, viele davon schwer. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Mord in sechs Fällen sowie versuchten Mord in 299 Fällen vor. Der Täter hatte die Tat aus islamfeindlichen und rechtsextremen Motiven begangen, wie er in einem Video bekannte.

Die Ermittler fanden in seiner Wohnung Waffen und Propagandamaterial. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig, aber ohne Reue. Er erklärte, er habe ein Zeichen gegen den Islam setzen wollen. Die Verteidigung plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit, was das Gericht jedoch ablehnte.

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Urteil und Reaktionen

Das Gericht verhängte die Höchststrafe: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, sodass eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich ist. Der Richter betonte: „Die Tat war von einer unvorstellbaren Brutalität und Kaltblütigkeit. Der Angeklagte hat das Leid von Hunderten Menschen bewusst in Kauf genommen.“

Die Nebenkläger, Angehörige der Opfer, zeigten sich erleichtert. „Das Urteil gibt uns ein Gefühl von Gerechtigkeit, auch wenn es die Verlorenen nicht zurückbringt“, sagte ein Vater, der seine Tochter bei dem Anschlag verlor. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls lebenslange Haft gefordert.

Sicherheitsdebatte neu entfacht

Der Fall löste eine bundesweite Debatte über Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten aus. Innenministerin Nancy Faeser kündigte an, die Polizeipräsenz und die Barrieren an öffentlichen Plätzen zu erhöhen. „Wir müssen aus dieser Tragödie lernen“, so Faeser. Die Stadt Magdeburg richtete einen Gedenkort für die Opfer ein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Revision an. Der Angeklagte selbst zeigte keine Regung bei der Urteilsverkündung.

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