Mordprozess gegen MHH-Arzt: Dr. Markus B. soll Patienten getötet haben
Mordprozess gegen MHH-Arzt: Dr. Markus B. vor Gericht

Das Landgericht Hannover hat den Prozess gegen den Mediziner Dr. Markus B. (49) eröffnet. Der Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist angeklagt, drei Patienten vorsätzlich getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und Mordversuch vor.

Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Dr. Markus B. erschien in Handschellen vor Gericht, gekleidet in weißem T-Shirt und Jeans, das graue Haar zum Dutt gebunden. Er nickte Bekannten zu, doch seine angespannte Haltung verriet die Schwere der Vorwürfe. Sein Verteidiger Jürgen Hoppe erklärte: „Die Beweisaufnahme wird ergeben, dass alle drei Patienten am Ende ihres Lebens angekommen sind. Keiner ist durch eine Überdosierung verstorben.“

Erster Fall: Demenz-Patientin (82) überlebt

Laut Anklage soll Dr. B. im Mai 2019 als Notarzt bei einer 82-jährigen Demenz-Patientin mit Lungenentzündung gerufen worden sein. „Gegen 18.21 Uhr beschloss er, sie nicht ins Krankenhaus zu überweisen, sondern zu töten“, trug die Staatsanwältin vor. Der Arzt habe der Frau hochdosierte Schmerz- und Beruhigungsmittel verabreicht, darunter Fentanyl, das als illegale Droge jährlich Zehntausende tötet. Nach einer halben Stunde meldete er der Leitstelle den Tod der Patientin – tatsächlich lebte sie jedoch noch. Ein anderer Arzt bescheinigte erst am nächsten Morgen einen „natürlichen Tod“. Daher lautet die Anklage hier auf Mordversuch.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Zweiter Fall: Leukämiepatient (20) vor Eltern getötet

Im Jahr 2020 soll Dr. B. bei einem 20-jährigen Leukämiepatienten mit dem Narkosemittel Propofol den Sterbeprozess eingeleitet und die Beatmung abgestellt haben – in Anwesenheit der Eltern, die nun als Nebenkläger auftreten. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Mord.

Dritter Fall: 71-Jähriger mit Lungenversagen

Im März 2025 soll der Arzt einen 71-jährigen Patienten, der mit Lungenversagen eingeliefert worden war, ebenfalls mit Propofol getötet haben. Dieser Fall erregte schließlich Aufsehen und führte zur Anzeige durch die MHH selbst.

Verteidigung: Patienten waren ohnehin todkrank

Die Verteidigung argumentiert, dass alle drei Patienten keine Überlebenschance hatten. Die 82-Jährige habe bereits im Sterben gelegen, der Krebspatient habe keine Perspektive gehabt, und der 71-Jährige habe nicht das Ersticken miterleben sollen. Das Urteil wird für September erwartet. Der Prozess wirft grundlegende Fragen zur Sterbehilfe und ärztlichen Ethik auf.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration