Prozessauftakt am Landgericht Potsdam
Seit Donnerstag steht ein 27-jähriger Berliner in Potsdam vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im September vergangenen Jahres mit einem Auto vier Menschen angefahren zu haben – ein 49-jähriger Radfahrer starb. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Mord zur Last, da er „hintereinander gezielt auf vier Personen zugefahren“ sei. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt.
Zu Prozessbeginn am Landgericht wurde lediglich die Antragsschrift verlesen. Eine Aussage will der angeklagte türkische Staatsbürger voraussichtlich am nächsten Prozesstag – dem 10. Juli – machen. Die Vorwürfe wiegen schwer, doch der Mann soll aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht voll schuldfähig sein. Derzeit ist er im Maßregelvollzug untergebracht.
Tathergang: Streit im Auto eskaliert
Laut Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat am Morgen des 7. September 2023. Der Angeklagte bestieg mit seinem Cousin dessen Auto. Während der Fahrt gerieten die beiden in einen Streit. Der 27-Jährige soll seinen 43-jährigen Cousin, der am Steuer saß, mit der Faust geschlagen und anschließend gewürgt haben. Als der 43-Jährige versuchte, sich zu befreien, biss der Angeklagte ihm die Fingerkuppe des linken Ringfingers ab. Daraufhin flüchtete der Cousin aus dem Auto.
Allein im Wagen wechselte der Angeklagte auf die Fahrerseite und raste entlang der südlichen Landesgrenze von Berlin und Brandenburg. Zunächst fuhr er gezielt in einen Mann hinein, der völlig unvorbereitet auf Hüfthöhe getroffen und auf einen Grünstreifen geschleudert wurde. Das Opfer erlitt mehrere Knochenbrüche, unter anderem am Arm und im Lendenbereich.
Weitere Attacken und tödlicher Zusammenstoß
Kurz darauf erfasste der 27-Jährige eine Frau, die vor das Fahrzeug geriet und mehrere Meter mitgeschleift wurde. Sie erlitt schwere Wunden, überlebte jedoch. Ein weiterer Mann konnte durch einen Sprung zur Seite dem Auto ausweichen. Schließlich steuerte der Angeklagte auf einen 49-jährigen Radfahrer zu, der – so der Staatsanwalt – nicht wissen konnte, dass jemand ihn angreifen wolle. Mit voller Wucht wurde der Radfahrer getroffen, über das Auto geschleudert, seine Hauptschlagader riss – er starb noch an der Unfallstelle. Einen Tag vor Prozessbeginn wäre das Opfer 50 Jahre alt geworden.
Psychische Erkrankung und Schuldfähigkeit
Die Tat, bei der der Angeklagte nach Angaben der Staatsanwaltschaft mutmaßlich größtmöglichen Schaden anrichten wollte, wirft Fragen zur psychischen Gesundheit des Mannes auf. Seine paranoide Schizophrenie könne zum Tatzeitpunkt seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben haben, sagte der Staatsanwalt. Von ihm seien deshalb in Zukunft weitere Straftaten zu erwarten. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei angemessen.
Auf die Frage des Richters, ob sein Mandant sich äußern wolle, antwortete der Verteidiger: „Ich glaube, er möchte etwas sagen.“ Der Angeklagte stimmte mit „Ja“ zu – das waren seine einzigen Worte an diesem Prozesstag.



