Spektakuläre Flucht eines verurteilten Mörders in Niedersachsen
Ein verurteilter Mörder ist in Niedersachsen während eines begleiteten Ausgangs geflohen. Der 42-jährige Häftling aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Celle entkam auf seinem eigenen Motorrad und gelangte bis nach Italien. Erst ein Unfall setzte seiner Flucht ein Ende: Er stürzte schwer, musste in einem Krankenhaus behandelt werden und wurde dort festgenommen. Der Fall wirft zahlreiche Fragen auf, insbesondere warum der Mann überhaupt das Gefängnis verlassen durfte.
Warum durfte der Häftling das Gefängnis verlassen?
Vollzugslockerungen wie begleitete Ausgänge sollen Gefangene schrittweise auf ein Leben ohne Straftaten vorbereiten. Sie sollen lernen, wieder Verantwortung zu übernehmen. Vor der Gewährung solcher Lockerungen wird geprüft, ob eine erhebliche Fluchtgefahr besteht oder der Gefangene die Lockerungen für Straftaten missbrauchen könnte. In diesem Fall war der 42-Jährige bereits seit Oktober 2010 in Haft und hatte zuvor 37 begleitete Ausgänge ohne Beanstandungen absolviert.
Welche Arten von Vollzugslockerungen gibt es?
Das niedersächsische Justizvollzugsgesetz sieht verschiedene Lockerungen vor: Außenbeschäftigung (mit oder ohne Aufsicht), Ausgang (mit oder ohne Begleitung) sowie Urlaub unter bestimmten Bedingungen. Der geflohene Häftling nutzte einen begleiteten Ausgang, bei dem er gemeinsam mit einem JVA-Bediensteten die Anstalt verlassen durfte.
Wie genau lief die Flucht ab?
Am 16. Juni war dem Gefangenen von 9.00 bis 17.00 Uhr ein begleiteter Ausgang gewährt worden. Ziel war die Wohnung seiner Mutter. Gegen 10.30 Uhr trafen der Häftling und der Bedienstete dort ein. Der Häftling hatte die Erlaubnis, in der Garage an seinem Motorrad zu schrauben. Zunächst war der Bedienstete durchgängig anwesend. Gegen 14.30 Uhr kehrte der Gefangene jedoch allein in die Garage zurück, um die Arbeiten abzuschließen. Warum der Mitarbeiter ihn diesmal nicht begleitete, ist unklar. Diesen Moment nutzte der Mann zur Flucht mit dem Motorrad. Er gelangte über Bayern nach Italien, wo er südlich von Verona die Kontrolle verlor und stürzte.
Welche Regeln gelten für verurteilte Mörder?
Bei lebenslangen Freiheitsstrafen müssen in der Regel mindestens acht Jahre Haft verbüßt sein, bevor Lockerungen gewährt werden dürfen. Zudem darf keine Flucht- oder Wiederholungsgefahr bestehen. Der geflohene Mann war zu lebenslanger Haft wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilt worden. Er hatte 2010 eine 23-jährige Frau aus Peine mit zahlreichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm wollte. Das Landgericht Hildesheim stellte die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen war. Laut Ministerium muss er mindestens 19 Jahre in Haft bleiben.
Welche Konsequenzen hat die Flucht?
Nach der Festnahme wurde die Fahndung eingestellt. Das Justizministerium prüft nun, ob bei dem Ausgang Fehler gemacht wurden. Der Fall soll umfassend aufgeklärt werden, und bei Bedarf werden Konsequenzen gezogen.



