Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die Beschwerde der Eltern im Sorgerechtsstreit um das Baby des mutmaßlichen Täters von Stade zurückgewiesen. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, bleibt es dabei: Die Mutter hat weiterhin kein Aufenthaltsbestimmungsrecht, kein Recht zur Gesundheitssorge und darf keine Behördenangelegenheiten für ihr Kind regeln. Die Entscheidung fiel im Eilverfahren; ein Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Hintergrund der Gewalttat mit sechs Toten
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Sorgerechtsstreit das Motiv für die tödlichen Schüsse in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade war. Der Vater des Babys soll dort sechs Mitarbeitende der Jugendhilfe erschossen haben. Anschließend nahm er sich im Gefängnis das Leben. Das Baby lebt inzwischen getrennt von seiner Mutter in einer anderen Einrichtung. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Verlauf des Sorgerechtsverfahrens
In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge den Eltern die Rechte entzogen und angeordnet, dass Mutter und Kind gemeinsam in der Einrichtung in Stade unterkommen. Beide Elternteile wollten dies nicht akzeptieren und legten Beschwerde ein – jedoch ohne Erfolg. Das OLG Celle bestätigte nun die Entscheidung, die inzwischen nur noch die Mutter betrifft. „Es handelt sich um eine erste Entscheidung im Eilverfahren“, erklärte die Gerichtssprecherin. „In einem weiteren Verfahren wird sich das Gericht noch einmal ausführlich mit dem Sorgerechtsstreit befassen.“
Auswirkungen und nächste Schritte
Die Zurückweisung der Beschwerde bedeutet, dass die Mutter vorerst keine Entscheidungsbefugnisse für ihr Kind hat. Das Baby bleibt in der Obhut des Jugendamtes. Die genauen Hintergründe der Tat und des Sorgerechtsstreits werden noch untersucht. Die Justiz steht vor der Herausforderung, das Wohl des Kindes zu sichern und gleichzeitig die traumatischen Ereignisse aufzuarbeiten. Die Öffentlichkeit verfolgt den Fall mit großer Anteilnahme.



