Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die Beschwerde der „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“ („OAZ“) gegen das Blog-Portal „Volksverpetzer“ zurückgewiesen. Damit bleibt es dem Blog erlaubt, kritische Äußerungen über die Zeitung zu veröffentlichen. Die Entscheidung fiel am Dienstag, den 14. Juli 2026.
Hintergrund des Rechtsstreits
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Artikel des „Volksverpetzers“, der sich kritisch mit der Berichterstattung eines Redakteurs der „OAZ“ auseinandersetzte. Laut Gericht wurde dem Redakteur unter anderem eine „verharmlosende und sympathisierende Berichterstattung“ über anthroposophische Gruppen vorgeworfen, darunter die vom Verfassungsschutz beobachtete völkische „Anastasia“-Bewegung.
Die „OAZ“ und der betroffene Redakteur sahen in den Formulierungen des Artikels unwahre Tatsachenbehauptungen und beantragten eine einstweilige Verfügung, um diese Äußerungen zu unterlassen. Bereits Anfang Juni war die „OAZ“ vor dem Landgericht Dresden mit diesem Antrag gescheitert.
Gericht: Meinungsfreiheit geht vor
Das OLG Dresden bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz. Konkret ging es um Bezeichnungen wie „Faktenleugner“ und „Anthroposophie-Funktionär“, die der „Volksverpetzer“ verwendet hatte. Das Gericht urteilte, dass es sich dabei nicht um beweisbare Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handele. Diese seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und enthielten weder eine strafbare Beleidigung noch Schmähkritik.
„Die Äußerungen sind als zulässig anzusehen, weil es sich um Meinungsäußerungen handelt, die keine strafbare Beleidigung oder Schmähkritik enthalten“, erklärte das Gericht in einer Mitteilung.
Hintergrund zur „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“
Die „OAZ“ war Ende Februar 2026 erstmals mit einer gedruckten Auflage von rund 43.000 Exemplaren erschienen. Aktuell erscheint die Printausgabe jeden Freitag, während an den übrigen Tagen eine digitale Ausgabe inklusive E-Paper angeboten wird. Herausgegeben wird die Zeitung vom neu gegründeten Ostdeutschen Verlag, der wie der Berliner Verlag („Berliner Zeitung“) zur Ostdeutschen Medienholding GmbH gehört.



