Online-Klage: Entlastung oder Kosmetik für die Justiz?
Online-Klage: Entlastung oder Kosmetik für die Justiz?

Seit April 2025 können Bürgerinnen und Bürger an ausgewählten deutschen Amtsgerichten Geldforderungen bis maximal 10.000 Euro vollständig digital einklagen. Das Bundesjustizministerium (BMJV) bezeichnet das Verfahren als „zeitgemäßes Instrument der Justiz“, das den Zugang zum Recht erleichtern soll. Doch die Resonanz ist bislang verhalten: Nach einer dpa-Umfrage gingen bei den teilnehmenden Gerichten insgesamt nur 13 Online-Klagen ein.

Bisher kaum Online-Klagen eingegangen

Insgesamt 18 Gerichte aus zehn Bundesländern beteiligen sich an dem Pilotprojekt. Darunter sind die Amtsgerichte Frankfurt, Berlin-Schöneberg, Mannheim, Nürnberg, Erding, Hamburg und Leipzig. Doch die Zahl der eingegangenen Klagen ist überschaubar. In Nürnberg wurde ein Verfahren als normales Verfahren weitergeführt, weil die Klage nicht über das digitale Eingabesystem eingereicht wurde. Beim Amtsgericht Bremen legte ein Mitarbeiter das einzige Verfahren zu Testzwecken selbst an – „insofern gibt es eigentlich kein Verfahren“, so das Gericht.

Geringere Gebühren, aber Hürden bei der Anmeldung

Das Online-Verfahren ist günstiger als ein normales Zivilverfahren. Laut BMJV liegen die Gerichtsgebühren zwischen 80 und 566 Euro, während sie im normalen Verfahren zwischen 120 und 849 Euro betragen. Dennoch müssen Bürger einige Hürden überwinden: Sie benötigen einen Online-Ausweis mit PIN-Code und eine sogenannte BundID, um sich bei Behörden auszuweisen. Das Eingabesystem „Mein Justizpostfach“ hilft dabei, das zuständige Gericht zu finden und die Klage strukturiert einzureichen.

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Deutscher Richterbund: Mehr Personal und Technik nötig

Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht Potenzial, aber auch Nachholbedarf. DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn erklärte gegenüber der dpa: „Sollte sich das Online-Verfahren für Zahlungsklagen etablieren, dürfte es schneller zu einem Urteil führen als eine klassische Klage. Denn die Kommunikation läuft rein digital, und die Gerichte sollen diese Fälle in der Regel ohne mündliche Verhandlung oder mit einem Videotermin entscheiden.“ Allerdings betont Rebehn: „Die neue Online-Klage wird nur dann Akzeptanz finden, wenn die Gerichte personell verstärkt und technisch aufgerüstet werden, um die Fälle zügig zu bearbeiten.“

Legal-Tech-Anbieter als Alternative

Viele Verbraucher setzen derzeit auf Legal-Tech-Anbieter, die etwa Klagen gegen Airlines wegen Flugverspätungen übernehmen. Das Münchner Startup Suitcase bietet eine Online-Streitschlichtung an, bei der beide Parteien vertraulich einen Geldbetrag bieten. Geschäftsführer Tim Kniepkamp erklärte: „Wenn sich die Gebote decken, erstellen wir rechtssicher den Vertrag.“ Eine Schlichtung dauere 3 bis 21 Tage und sei im Durchschnitt 91 Prozent günstiger als eine außergerichtliche Anwaltsberatung. Kniepkamp bezweifelt, dass die Online-Klage den Zugang zum Recht erleichtert: „Sie verbessert den Zugang zum Gericht. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt. Die strukturellen Herausforderungen hinsichtlich Dauer und Kosten bleiben jedoch erhalten.“

Evaluation in zwei Jahren

Das Online-Klageverfahren befindet sich noch in der Erprobung. Erst in zwei Jahren wird es evaluiert. Dann zeigt sich, ob die digitale Klage ein Modell für die Zukunft ist oder ob sie nur kosmetische Verbesserungen bringt. Bis dahin bleibt der Gang zum Gericht für viele Bürger weiterhin mit Papier, Geld und Geduld verbunden.

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