Berliner Palliativarzt voll schuldfähig – Machtgefühl als Motiv vermutet
Palliativarzt voll schuldfähig – Machtgefühl als Motiv

Ein Berliner Palliativarzt, der in 15 Fällen des Mordes angeklagt ist, ist nach Einschätzung einer psychiatrischen Sachverständigen voll schuldfähig. Die Gutachterin erklärte vor dem Landgericht Berlin, es liege keine relevante psychische Erkrankung vor, die die Schuldfähigkeit des 41-jährigen Mediziners einschränken würde. Als mögliches Motiv für die Taten nannte sie ein Machtgefühl: „Ein ängstlicher Mensch, der Machterfahrung haben will.“

Hintergrund der Taten und Geständnis

Der Arzt steht seit Juli 2025 vor Gericht, weil er zwischen September 2021 und Juli 2024 im Rahmen seiner Tätigkeit als Palliativarzt Patientinnen und Patienten getötet haben soll. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen vor. Am 54. Prozesstag überraschte der Angeklagte mit einem Geständnis: Er räumte die Tötung von zwölf Patientinnen und Patienten ein. „Ich bin erst jetzt in der Lage, mein Handeln zu erklären und übernehme die Verantwortung für meine Taten“, sagte er. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und den Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen. „Nach jeder Tötung dachte ich: Das muss aufhören.“

Psychologisches Profil und Gefährlichkeit

Die Sachverständige betonte, dass Selbstunsicherheit das „Leitthema“ des Angeklagten sei. Diese habe bereits in der Kindheit begonnen. Der promovierte Mediziner habe sich über seine Arbeit definiert und sei von Zeugen als „der Nette, Liebe, Hilfsbereite“ beschrieben worden. Der Angeklagte habe sich von der Gutachterin nicht begutachten lassen, sie habe jedoch den gesamten Prozess verfolgt. Nur in zwei Momenten habe er emotionale Betroffenheit gezeigt. Die Frage nach dem Motiv sei in seiner Erklärung offen geblieben.

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Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung

Die Staatsanwaltschaft strebt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld an und die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe. Die Sachverständige äußerte sich zurückhaltend zur zukünftigen Gefährlichkeit: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gefahr noch nicht gebannt. Es ist ein weiter Weg.“ Sie bewertete das Geständnis als ersten Schritt. Der Prozess wird Anfang Juli fortgesetzt.

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