Pflegerin in Hessen soll Wachkomapatienten lebensgefährliche Geräte entfernt haben
Pflegerin soll Wachkomapatienten Geräte entfernt haben

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen eine 53-jährige Pflegerin erhoben. Die Frau soll in einem Pflegeheim im Main-Taunus-Kreis drei Wachkomapatienten ein sogenanntes Pulsoximeter entfernt haben, um während ihrer Nachtschicht nicht durch Alarmsignale gestört zu werden. Die Ermittler werfen ihr versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Vorwurf: Tod billigend in Kauf genommen

Laut Staatsanwaltschaft entfernte die Pflegerin zwischen Mitte und Ende Februar 2025 die Geräte, die die Sauerstoffsättigung und den Puls überwachen. „Die Angeschuldigte soll jeweils den Tod der Patienten zumindest billigend in Kauf genommen haben“, erklärte die Behörde. Ihr sei bewusst gewesen, dass sich der Zustand der Patienten unmittelbar lebensbedrohlich verändern könnte. Ein Patient musste nach der Tat in ein Krankenhaus eingeliefert werden, andere befanden sich in einem kritischen Zustand.

Untersuchungshaft seit Januar

Die 53-Jährige befindet sich seit Januar 2026 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Frankfurt muss nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Die Anklage umfasst vier Taten. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Pflegerin die Geräte entfernt habe, „um während ihrer Nachtschicht nicht durch optische oder akustische Alarmsignale gestört und zu pflegerischen Handlungen veranlasst zu werden“.

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Hintergrund: Pulsoximeter überwachen Vitalfunktionen

Pulsoximeter sind medizinische Geräte, die kontinuierlich die Sauerstoffsättigung im Blut und die Herzfrequenz messen. Bei Wachkomapatienten, die nicht selbstständig atmen können oder auf intensive Überwachung angewiesen sind, kann das Entfernen solcher Geräte lebensbedrohliche Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft sieht daher den Tatbestand des versuchten Mordes als erfüllt an.

Der Fall wirft Fragen zur Patientensicherheit in Pflegeeinrichtungen auf. Die Ermittlungen dauern an.

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