Knapp fünf Monate nach der tödlichen Prügelattacke auf einen Zugbegleiter der Deutschen Bahn in Rheinland-Pfalz beginnt heute der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Anders als die Staatsanwaltschaft, die den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht Zweibrücken die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über mehr Sicherheit im Bahnverkehr ausgelöst.
Der Vorfall im Regionalexpress
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte am 2. Februar in einem Regionalexpress bei Landstuhl von dem 36 Jahre alten Zugbegleiter gebeten worden sein, seine Fahrkarte zu zeigen. Der Mann habe erklärt, kein Ticket zu haben. Der Aufforderung, sich auszuweisen, kam er nicht nach – woraufhin er den Zug verlassen sollte. Der 26 Jahre alte Grieche habe dem Zugbegleiter kräftige Faustschläge gegen den Kopf versetzt, heißt es. Der Schaffner starb am 4. Februar an einer Hirnblutung.
Die Tat soll von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden sein. Die Bilder sollen zeigen, wie der Schaffner den späteren Täter bei der Kontrolle leicht am Arm berührt. Ioanni V. reagiert aggressiv, laut Informationen der „Bild“-Zeitung haut er auf den Tisch vor sich, ruft immer wieder „Don‘t touch me!“ und schlägt dann gezielt auf den Kopf des Zugbegleiters ein.
Prozessauftakt und Anklage
Für den ersten Prozesstag ist dem Gericht zufolge das Verlesen der Anklage vorgesehen. Im Anschluss wird dem Angeklagten mit Wohnsitz in Luxemburg die Möglichkeit gegeben, sich einzulassen. Für den Nachmittag ist die Vernehmung von Zeugen vorgesehen. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Angeklagte das „objektive Tatgeschehen“ eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und sich teilweise auf Erinnerungslücken berufen.
Insgesamt sind derzeit acht Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wäre dann am 9. Juli zu rechnen. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz einen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren Gefängnis vor. Zum Prozessauftakt wird mit einem großen Medien- und Zuschauerandrang gerechnet. Es gelten Zugangsbeschränkungen.
Stimmen der Familie des Opfers
Nach dem Tod von Serkan Çalar hatte die Familie gebeten, seinen vollen Namen zu nennen. Der Schaffner war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Kindern. Sein Bruder sei als Zugbegleiter bereits zuvor „beleidigt und bespuckt“ worden, sagte Eray Çalar. „Aber es war sein Traumjob, obwohl er manchmal Angst hatte. Man kann aber nicht von heute auf morgen alles hinschmeißen, wenn man für zwei Kinder sorgen muss.“
Die Familie erhoffe sich Gerechtigkeit von dem Prozess, sagte Eray Çalar. „Aber wir wollen Gerechtigkeit nicht nur für meinen Bruder, sondern für alle. Auch für jeden Kollegen meines Bruders. Kein Zugbegleiter in Deutschland sollte denken: Bin ich der Nächste? Nein, wir gehen ins Landgericht nicht nur, weil er unser Bruder war, sondern weil er ein Mensch war.“



