Die Sommerhitze in Deutschland setzt der Natur zu, die Waldbrandgefahr steigt massiv. Wer leichtsinnig im Wald raucht oder grillt, riskiert nicht nur ein Feuer, sondern auch hohe Bußgelder. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes können Strafen von 5 bis 5000 Euro verhängt werden, wie die Funke Mediengruppe berichtet.
Waldbrandgefahrenindex des DWD: Fünf Stufen als Warnsystem
Seit 2014 gibt es ein einheitliches System für alle Bundesländer, das die aktuelle Waldbrandgefahr anzeigt. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) orientiert sich am internationalen Standard und umfasst fünf Stufen. Entscheidend für die Einstufung sind neben dem Klima auch die Bodenverhältnisse und die Art des Waldes. Reine Nadelbaumbestände wie Kiefernwälder sind trockener und damit brandgefährdeter als Laub- oder Mischholzbestände.
Die Stufen dienen in erster Linie der Aufklärung und Vorbeugung. Jede Region kann eigene Empfehlungen und Verbote aussprechen, die über das Landeswaldgesetz hinausgehen. Meist ist in niedrigen Gefahrenstufen erhöhte Vorsicht geboten, ab Stufe 3 oder 4 können Verbote gelten.
Die fünf Waldbrandstufen im Detail
Waldbrandstufe 1 – sehr geringe Gefahr: Keine Einschränkungen, der Wald darf betreten werden.
Waldbrandstufe 2 – geringe Gefahr: Vorsicht ist geboten. Zündquellen vermeiden, Fahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen, Parken nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen. Für Waldarbeiten gelten besondere Sicherheitsregeln.
Waldbrandstufe 3 – mittlere Gefahr: Die Waldbrandgefahr ist erhöht. Behörden dürfen gefährdete Gebiete sperren. Grillen im und am Wald sowie an öffentlichen Feuerstellen ist in der Regel verboten. Auch Anwohner mit Grundstücken in Waldnähe müssen auf Feuer verzichten.
Waldbrandstufe 4 – hohe Gefahr: Forstbehörden können Waldgebiete sperren. In der Regel bleiben Wälder jedoch zugänglich, damit Besucher Brände melden können. Parkplätze und Touristenattraktionen im Wald können gesperrt werden. Es sollten nur erkennbare Waldwege benutzt werden.
Waldbrandstufe 5 – sehr hohe Gefahr: Die höchste Stufe. Wälder können komplett geschlossen werden. Besucher dürfen den Wald dann nicht mehr betreten, da schon ein kleiner Funke eine Katastrophe auslösen kann. Nur Schutzkräfte wie Forstbehörde oder Rettungsdienste sind zugelassen.
Hauptrisikozeit und häufigste Verbote
Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Waldbrandrisiko am größten. In dieser Zeit werden die Gefahrenstufen vom DWD und der örtlichen Feuerwehr bekanntgegeben. Die wichtigsten Verbote umfassen: Rauchen und Zigaretten im Wald entsorgen, Autos und Wohnmobile außerhalb gekennzeichneter Parkplätze abstellen, Müll (auch Glas) hinterlassen, Grillen und offene Lagerfeuer.
Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Nur ein kleiner Bruchteil der Waldbrände hat natürliche Ursachen; die meisten werden durch Fahrlässigkeit von Menschen verursacht. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Je nach Art der Brandstiftung und Bundesland können Strafen von mehreren Tausend Euro, Anklage oder sogar Haftstrafe drohen. Liegen zusätzliche Delikte vor, etwa Müll hinterlassen oder Campen im Naturschutzgebiet, kann das Bußgeld pro Person höher ausfallen. Die Spanne reicht von einem Verwarngeld von 5 bis 80 Euro bis zu einer Strafe von 5000 Euro, wie sie etwa Mecklenburg-Vorpommern im schlimmsten Fall verhängt.



