Im Reichsbürger-Prozess am Landgericht Mühlhausen hat die zuständige Kammer Haftstrafen von mehreren Jahren verhängt. Zwei mutmaßliche Führungsfiguren einer Reichsbürger-Gruppe wurden zu fünf Jahren und sieben Monaten beziehungsweise vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Vorsitzende Richterin Sarah Teicher erklärte während der Urteilsverkündung, die beiden Männer hätten versucht, die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zu untergraben. „Sie wollten den Staat lahmlegen und mindestens dazu beitragen, dass das bestehende Staatssystem möglichst rasch zusammenbricht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die 53 und 55 Jahre alten Männer hätten versucht, Behörden durch das massenhafte Versenden von Schreiben zu blockieren, etwa an Stadtverwaltungen oder das Thüringer Finanzgericht. Ihre Schreiben hätten zudem auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes persönlich gezielt, indem hohe Geldbeträge von ihnen gefordert worden seien. „Durch die hohen Geldforderungen wollten sie die Behördenmitarbeiter einschüchtern“, so die Richterin.
Das Landgericht Mühlhausen stuft die Gruppierung als kriminelle Vereinigung ein, zu der noch mehrere weitere Personen gehören sollen, die in anderen Verfahren strafrechtlich verfolgt werden. Beide Männer seien als Führungsfiguren dieser Gruppe gehandelt und deshalb wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung sowie unter anderem wegen versuchter Nötigung und Erpressung verurteilt worden.
In der Urteilsbegründung zeichnete die Richterin eine klassische Karriere der beiden Männer ins Reichsbürger-Milieu nach. Der 55-Jährige habe aus einer Landwirtschaftsfamilie gestammt und ein Unternehmen geführt, das Millionenschulden angehäuft habe. Nach der schweren Erkrankung seiner Frau habe er sich der Reichsbürger-Ideologie zugewandt, auch um Steuerzahlungen zu vermeiden. Der 53-Jährige habe den Rechtsstaat infrage gestellt, nachdem er in einem Familienrechtsstreit mehrfach unterlegen war. Beide hätten sich durch die Corona-Pandemie weiter radikalisiert.
Die beiden Männer verfolgten die Urteilsbegründung teilweise tuschelnd und scherzend mit ihren Verteidigern. Der ältere gab an, aus Frust über Behörden gehandelt zu haben; der jüngere sagte, die Schreiben hätten konkrete Anlässe gehabt. Die Richterin erklärte, die Kammer glaube diesen Darstellungen nicht, da abgefangene Chatnachrichten eindeutig die Ablehnung des Staates und den Wunsch nach einem Systemsturz belegten.



