Im seit mehr als einem Jahr andauernden Prozess um die Entführung ihrer Kinder hat sich der Ton verschärft. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt drohte der angeklagten Unternehmerin Christina Block am Montag mit einem Haftbefehl. Grund sei eine „Verdunkelungshandlung“: Block hatte bei einem Gespräch mit einer jugendpsychiatrischen Sachverständigen einen Brief mit brisantem Inhalt übergeben.
Vorwurf der unlauteren Einwirkung
„Das ist der Versuch einer Verdunkelungshandlung“, sagte Hildebrandt und verwies darauf, dass Block bereits im November des Vorjahres eine Ermahnung erhalten habe. Damals hatte die Strafkammer wegen eines Briefes mit Genesungswünschen an einen erkrankten Zeugen mit einem Haftbefehl gedroht. Nach der Strafprozessordnung liegt ein Haftgrund vor, wenn ein Beschuldigter in unlauterer Weise auf einen Sachverständigen einwirkt. Der jetzt übergebene Brief betreffe nicht die Krankengeschichte der Kinder, stellte die Richterin klar.
Brief auf Rumänisch und ehrverletzend
Blocks Verteidiger Ingo Bott sprach von einem bedauerlichen Versehen seiner Mandantin. Der Brief sei für einen Beweisantrag vorgesehen gewesen. Nach Angaben von Nebenklagevertreter Philip von der Meden, der Blocks Ex-Mann Stephan Hensel vertritt, ist der auf Rumänisch verfasste Brief äußerst ehrverletzend. „Das ist ein Vorgang, der meinen Mandanten tief getroffen hat“, sagte von der Meden. Der genaue Inhalt des Schreibens blieb unklar; selbst in der Übersetzung sei er kaum verständlich. Hensel selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend.
Blocks Rechtfertigung und die Rolle der Staatsanwaltschaft
Block selbst erklärte, sie habe der Sachverständigen Mareike Schüler-Springorum zahlreiche Unterlagen übergeben, darunter ein Heft über Arztbesuche und Krankenakten der Kinder. Der Brief einer Freundin sei ebenfalls dabei gewesen. „Es ging mir um die Sorge, die ich ausgedrückt hatte, um das Wohl der Kinder. Ich dachte, es würde helfen“, sagte sie. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenklage beantragten einen Haftbefehl. Staatsanwalt Marvin Steinberg bezeichnete den Vorgang als „Versuchshandlung“, seine Behörde werde aber nicht so weit gehen, einen Haftbefehl zu beantragen.
Hintergrund: Der Fall Block
Christina Block ist angeklagt, an der gewaltsamen Rückholung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 beteiligt gewesen zu sein. Ihr Ex-Mann Stephan Hensel wurde damals in Dänemark niedergeschlagen. Die Kinder, damals zehn und 13 Jahre alt, sind als Nebenkläger vertreten. Bereits zu Prozessbeginn vor einem Jahr hatte Block erklärt, ihr seien Kinderpornografie-Vorwürfe gegen Hensel zugetragen worden, die sie in Sorge versetzt hätten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Nach dem Eklat schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Vortrag der Sachverständigen aus, um die schutzbedürftigen Interessen der Kinder und Nebenkläger zu wahren. Den Antrag hatte die Anwältin der Kinder, Tanja Jeney, gestellt; alle Prozessbeteiligten unterstützten ihn. Die jugendpsychiatrische Sachverständige soll die Folgen der Entführung für die Kinder beurteilen. Das Gericht hat für ihr Gutachten zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Die Richterin kündigte an, die Angelegenheit und mögliche Maßnahmen zu prüfen: „Wir sind an Gesetz und Rechtsprechung gebunden.“



