Stade-Gewalttat: Kein Haftbefehl gegen Partnerin und Begleiterin des Schützen
Stade: Kein Haftbefehl gegen Partnerin und Begleiterin

Nach der tödlichen Gewalttat in Stade mit sechs Toten hat die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass gegen die Partnerin und die Begleiterin des Hauptverdächtigen kein Haftbefehl erlassen wurde. Das Ermittlungsverfahren werde jedoch gegen alle drei wegen des Vorwurfs des Mordes geführt, teilte die Behörde am Vormittag mit. Die genaue Tatbeteiligung der beiden Frauen werde seit dem vergangenen Montag untersucht. Welcher konkrete Tatvorwurf ihnen gemacht werden könne, sei noch unklar, sagte Pressesprecherin Julia Pirk.

Hintergrund der Gewalttat

Der 45-jährige mutmaßliche Schütze soll in einer Mutter-Kind-Wohngruppe in Stade, westlich von Hamburg, aus einem Gespräch über das Sorgerecht seines drei Monate alten Kindes heraus vier Frauen und zwei Männer getötet haben. Die Mutter des Kindes lebte mit der Tochter in der Einrichtung. Die Begleiterin des Mannes soll das Fluchtauto gefahren haben. Der 45-Jährige mit türkischer Staatsbürgerschaft sitzt seit der Tat wegen des Verdachts des sechsfachen Mordes in Untersuchungshaft.

Ermittlungen und offene Fragen

Der genaue Ablauf der tödlichen Schüsse werde noch rekonstruiert, so die Staatsanwaltschaft. „Was genau passiert ist, werden wir so gut wie möglich aufklären“, sagte Sprecherin Pirk. Medienberichte, wonach der Verdächtige in der Türkei bereits in Haft gesessen habe, wollte sie nicht bestätigen. Die offiziellen Wege der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen seien aufgenommen worden. Ein möglicher Auslieferungsantrag sei nicht bekannt. Vorrangig gehe es darum, die Gewalttat von Stade aufzuklären, betonte sie.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration
Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram