Sturz aus Zug: Bahnmitarbeiter außer Lebensgefahr – Haftbefehl abgelehnt
Sturz aus Zug: Bahnmitarbeiter außer Lebensgefahr

Der Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, der am Freitagabend nach einer Auseinandersetzung mit einem Fahrgast aus einem fahrenden Regionalzug gestürzt war, ist außer Lebensgefahr. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Der 26-Jährige war bei dem Sturz aus dem mit 120 km/h fahrenden Zug schwer verletzt worden.

Eskalierte Ticketkontrolle führte zu Gerangel

Der Vorfall ereignete sich in einem Regionalzug auf dem Weg nach Karlsruhe, nachdem eine Ticketkontrolle eskaliert war. Nach bisherigen Ermittlungen soll der 36-jährige Fahrgast den Sicherheitsmitarbeiter geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab die Zugtür nach, und der Mitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem Zug. Die genaue Ursache für das Nachgeben der Tür ist noch unklar. Der Hersteller des Zugtyps „Alstom Coradia Continental“, Alstom, betonte, dass das Unternehmen derzeit nicht in die Untersuchungen eingebunden sei.

Haftbefehl abgelehnt – Staatsanwaltschaft prüft Beschwerde

Die Polizei nahm den Tatverdächtigen zunächst fest. Einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen Körperverletzung lehnte das Amtsgericht Karlsruhe am Samstag jedoch ab. Grund dafür war unter anderem ein Überwachungsvideo der Bahn, das der Haftrichter kurz nach der Anhörung auswertete. Dieses habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt, hieß es. Welche Erkenntnisse sich aus den Aufnahmen ergeben, ließ das Gericht zunächst offen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit: „Die Ermittlungen werden mit Hochdruck fortgeführt.“

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Keine Fluchtgefahr – fester Wohnsitz und Vollzeitbeschäftigung

Nach Angaben des Amtsgerichts fehlte der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie gegen die Ablehnung des Haftbefehlsantrags Beschwerde einlegen wird. Die Entscheidung soll zeitnah innerhalb der nächsten Tage erfolgen, so ein Sprecher der Behörde.

Ermittlungen laufen auf Hochdruck

Der genaue Hergang der Tat ist weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe betonte, dass die Ermittlungen mit Hochdruck fortgeführt werden. Der vorbestrafte 36-jährige Tatverdächtige ist derzeit auf freiem Fuß. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung ermittelt.

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